Hallo Andreas,
danke - das hattest Du vor einiger Zeit in diesem Thread ja schon geschrieben. Mir ist mittlerweile auch klar, dass im Regelfall nach diesem kleinen "Wetterschutz" kein Hahn kräht. Weder beim TÜV (zumindest bei dem, den Du aufsuchst) noch bei evtl. Verkehrskontrollen.
Dennoch hätte ich "für den Fall des Falles" doch gerne die Scheibe in den Papieren stehen. Ich stelle mir folgenden "worst case" vor: unglücklicherweise gable ich eines Tages einen Fußgänger auf. Der verletzt sich blöderweise an der Scheibe. Ein technischer Gutachter prüft das Unfallfahrzeug und stellt fest, dass durch den Anbau der Scheibe ohne ABE und Eintragung im Brief die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die Versicherung findet das prima...
Zugegeben: wer sich zu viele Sorgen macht, sollte besser nicht auf ein Zweirad steigen.

Aber ich bin eben gerne bei solchen Sachen "auf der sicheren Seite" (gesetzestreuer, braver Staatsbürger, der ich nun mal bin

). Das darfst Du gerne "Paranoia" nennen - ich nenne es "better safe than sorry".
Viele Grüße,
Bernd
P.S.: und vergiss nicht: nur weil ich paranoid bin, heißt das noch lange nicht, dass ich nicht verfolgt werde.
