Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

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Olinger123
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Re: Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von Olinger123 »

Hallo Zusammen!

*Bernd

"Heute war ich beim TÜV und habe ein Gutachten zum Nibbi PE24 nach §19 (2) STVZO machen lassen. Danach war ich bei der Zulassungsstelle, und jetzt steht der Nibbi bei mir in den Papieren. Gleichzeitig habe ich den “Club-Vergaser” als “wahlweise” Alternative in das Gutachten und die Papiere aufnehmen lassen."


Schön, dass es mit dem Nibbi so einfach funktioniert hat.
Ist es möglich eine Kopie (als PN) Deiner Eintragung oder des Gutachten zu bekommen um damit dem hiesigen Prüfer die Entscheidung zu vereinfachen.

Viele Grüße
Olaf
Grüße aus dem Ruhrgebiet
Olaf
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Stefan-Franz
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Re: Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von Stefan-Franz »

Hallo Bernd,
würde mich sehr interessieren!
Wenn du die Dinge zur Eintragung teilen könntest wäre das extrem hilfreich.
Danke und viele Grüße Stefan.
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BerndSt
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Re: Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von BerndSt »

Hallo Gundolf,

eine konkrete Frage verdient eine konkrete Antwort. Deshalb doch noch ein allerletzter Beitrag von mir zum Thema, für alle, die es interessiert.

Ich kann Dir allerdings nicht mit Sicherheit sagen, wie so eine Gutachten-Erstellung "standardmäßig" und nach den Buchstaben irgendwelcher Verordnungen und Gesetze abläuft bzw. ablaufen muss. Ob jeder Prüfer/Gutachter so vorgehen würde wie in meinem Fall? Keine Ahnung...

Bei mir ging das so: ich bin zur lokalen TÜV-Prüfstelle gefahren und habe erst einmal "ganz naiv" und offen gefragt, ob es denn überhaupt möglich sei, an einem Oldtimer-Roller einen anderen Vergaser zu montieren und diesen eintragen zu lassen. Ohne Herstellerfreigabe, ohne ABE, ohne konkrete Typgenehmigung. Ich habe auch dazu gesagt, warum ich das möchte (alte Bing-Vergaser werden zunehmend schlecht und gehen kaputt, Ersatzteile sind teuer, gute Gehäuse kaum mehr zu bekommen, moderne Vergaser sind preisgünstig und funktionieren gut - was halt so im Forum zum Nibbi diskutiert wird).

Die sehr freundliche und aufgeschlossene Prüfingenieurin meinte, ich solle ihr per Mail eine Kopie meiner Fahrzeugpapiere und ein paar Informationen zum gewünschten Vergaser schicken, sie würde sich das dann in Ruhe ansehen und sich danach wieder melden. Generell sehe sie wenig Probleme, weil es 1959 eh kaum Abgasvorschriften gab. Wichtig war ihr, das der Querschnitt des "Wunschvergasers" nicht übermäßig vom Original abweicht und dass die Bedüsung des alten und des neuen Vergasers halbwegs ähnlich sind. Und dass das Fahrzeug kein H-Kennzeichen hat, weil da derartige moderne Neuteile problematisch sein können.

Kurze Zeit später bekam ich Rückmeldung per Mail. Sie meinte, sie sehe für ein Gutachten und die folgende Eintragung tatsächlich kein grundlegendes Problem und ich solle einfach einen Termin vereinbaren (für die Erstellung eines "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19 (2) StVZO)" - so heißt das offiziell und im "Amtsdeutsch"). Ich habe dann noch nachgefragt, ob es möglich wäre, bei dieser Gelegenheit den bisherigen Vergaser als "wahlweise Alternative" ebenfalls einzutragen und sie antwortete mir, ich solle den Bing zum Gutachten-Termin mitbringen.

Gesagt, Getan. Am Freitag war der Termin und der lief so ab:

Die Gutachterin machte eine Menge Fotos vom Heinkel. Von vorn, von hinten, von beiden Seiten. Vom Typenschild und von der Rahmennummer. Dann noch vom montierten Nibbi, von oben, von der Seite (durch die Vergaserklappe am Kofferkasten) und ein Detailfoto von der Typ-Nummer des Nibbi. Den (nicht montieren) Bing hat sie auch fotografiert und noch ein Detailfoto von seiner Nummer gemacht.

Dann wollte sie den Heinkel einmal fahren. Das war aber nur kurz rund um die Prüfstelle.

Und dann sagte sie "na dann gehe ich mal schreiben".

Eine halbe Stunde später bat sie mich zur Kasse, kassierte und gab mir das Gutachten. "Viel Spaß damit und noch ein schönes Wochenende..." - und das war's.

Keine Lärmmessung, keine Leistungsprüfung, keine Nachfragen zum Verhalten des Motors mit den neuen Vergaser.

Ich bin ziemlich sicher, dass ich mit dieser Gutachterin und dem beschriebenen Ablauf Glück hatte. Vermutlich kann das auch ganz anders sein - kommt halt auf den Prüfer an.

Was ich unbedingt empfehle: vorher persönlich und freundlich fragen. "Der Ton macht die Musik" und TÜV-IngenieurInnen "sind auch nur Menschen". Mit guten und schlechten Tagen, mit Verständnis oder Unverständnis, mit lockerer Herangehensweise oder auch mit "Paragrafenreiterei"... Ich denke, da ist - wie so oft im Leben und im Umgang mit Mitmenschen - das ganze Spektrum möglich.

Ich jedenfalls habe beim TÜV rund um meinen Wohnort (an zwei verschiedenen Prüfstellen) in den letzten Tagen und Wochen tatsächlich ausschließlich freundliche und ziemlich gut gelaunte Menschen getroffen - und jetzt ein Vorurteil weniger. :wink:

Deshalb: offen sprechen und das Anliegen genau beschreiben und begründen. So habe ich es gemacht und so hat es bei mir funktioniert.

Viele Grüße,
Bernd

P.S.: ich bin dann erst einmal einige Tage weg (Südtirol, Pässe fahren). Deshalb bitte nicht böse sein, wenn ich auf die anderen Fragen gerade nicht antworten kann.
SNAFU!
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