Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

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BerndSt
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Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von BerndSt »

Hallo allesamt,

die aktuell laufende Diskussion um den viel gerühmten Nibbi-Vergaser (sh. viewtopic.php?t=4879) hat mich ins Grübeln gebracht und es stellen sich mir die (nicht technischen) Fragen:
  • Darf man den Vergaser überhaupt so ohne Weiteres gegen einen anderen tauschen?
  • Ohne Gutachten, ABE, Eintragung?
  • Und kann man dann da jeden "dahergelaufenen" Luftfilter drauf schrauben?
Nach meiner laienhaften Einschätzung des deutschen Verkehrs- und Zulassungsrechts könnte das schon ein Problem sein.

Bei einem modernen Fahrzeug - soviel habe ich schon herausbekommen - lautet die Antwort wohl auf jeden Fall "nein". Weil Vergaser und Luftfilter auf die Leistungsabgabe, die Abgaswerte und evtl. auch auf die Geräuschentwicklung entscheidenden Einfluß haben und das wiederum die Bauartgenehmigung des Fahrzeugs abändert.

Eine schnelle Google-Recherche führt da ganz schnell zu Antworten, die in Richtung "Einzelabnahme", "Leistungsprüfstand", "TÜV-Gutachten", "Abgasmessung", "Verlust der Betriebserlaubnis" etc. gehen. Das klingt kompliziert und teuer...

Vielleicht sieht das beim Oldtimer-Moped aber anders aus?

Abgaswerte und Abgasmessung sind für uns i.d.R. kein Thema. Und die Leistungssteigerung dürfte durch den Vergaser marginal sein (9,5 PS statt 9 PS? Mehr wird's wohl nicht sein. Interessiert das jemanden?).

Bevor wir jetzt alle ins Mutmaßen verfallen richtet sich meine Frage also vorwiegend an jemanden, "der sich mit so etwas auskennt".

Vielleicht ist unter Euch ja einer, der bei der Polizei arbeitet? Oder bei TÜV/Dekra/Zulassungsbehörde? Oder als Gutachter/Sachverständiger?

Warum interessiert mich das? "Merkt doch eh keiner". "Wer viel fragt geht viel irr". "No risk no fun" - ich kann diese Antworten schon hören. :lol:

Aber ich wohne in einer Gegend, in der es in letzter Zeit einige "Schwerpunktkontrollen Motorrad" gab. Die Polizeibeamten, die in solchen Kontrollen arbeiten kennen sich sehr gut aus - soviel zum Thema "merkt doch eh keiner" (zumal man z.B. dem Nibbi auf den ersten Blick ansieht, dass der nicht zu einem 60 Jahre alten Fahrzeug gehört).

Noch schlimmer ist der Fall, wenn man mit einem derart umgebauten Roller einen schweren Unfall hat und hinterher ein Gutachter anrückt, der das Wrack auf Herz und Nieren prüft. Das kann dann im schlimmsten Fall richtig teuer werden (wg. Teilschuld und Haftungsausschluss).

Ich bin gespannt, ob jemand Genaueres weiß.

Falls nicht könnte "der Club" ja auch mal im Interesse der Clubmitglieder beim ADAC nachfragen. Weil: die ollen Bing und Pallas kommen jetzt alle in die Jahre. Ersatzteile werden Mangelware und teuer. Irgendwann steht jeder, der seinen Heinkel gerne im Alltag nutzen möchte vermutlich vor dem Problem, dass der Vergaser ersetzt werden muss.

Danke schon mal an alle "Wissenden" und beste Grüße,
Bernd
Zuletzt geändert von BerndSt am 08.08.2025, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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anh
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von anh »

Unser Nachfrage beim TÜV Hessen, erlischt die Betriebserlaubnis.
Einzelabnahme möglich, aber teuer.

Wegen dieser rechtlichen Risiken nehmen wir keine Dellortos, Nibbis oder Mikunies in unser Verkaufsprogramm auf. Schon der Alternativ-Vergaser von Bing bewegte sich im Graubereich. Gibt es ja auch nicht mehr.

anh
Shop Marketing

Vielleicht ist es besser weniger zu hypen und einen Reserve Bing im Kofferkasten zu haben:)
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BerndSt
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von BerndSt »

Danke Andreas,

das ist (leider) ziemlich eindeutig. :cry:

Jetzt wäre es nur noch interessant, wenn sich jemand auf den Weg zur Einzelabnahme machen würde und danach über Kosten und Aufwand berichtet. Ich glaube aber, dass ich mir das nicht antun möchte... :mrgreen:

Beste Grüße,
Bernd
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Rued
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von Rued »

Habe zwei Umbauten (mein 103A1 ist einer davon) mit 21er Einzelabnahme und ja, sowas ist teuer aber sinnvoll wenn man seine Ruhe haben möchte. Schwieriger ist es noch, jemand zu finden der es überhaupt macht. Den Kontakt könnte ich herstellen, aber mit dem hier weit verbreiteten Denken über kleine Preise kommt man da nicht weit. Und nein, ich verdiene da nichts dran.
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BerndSt
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von BerndSt »

Danke Rued,

das sehe ich ähnlich wie Du. Mir geht es aber weniger um meine "Seelenruhe", sondern mehr um die Gültigkeit der Betriebserlaubnis im Falle eines Unfalls oder im Zuge einer Kontrolle (ich bin auch öfter mal in Österreich unterwegs und die Gendarmen dort haben den Ruf gnadenlos zu sein - gerade bei Motorrädern und in Tirol).

Ich habe gestern noch gegoogelt und habe Preise für eine Einzelabnahme zwischen 150 und 500€ gefunden (je nach Aufwand und notwendigen Gutachten). Liegt das im Rahmen Deiner Erfahrungen?

Ich werde demnächst mal die Prüforganisationen in meiner Umgebung abklappern und dort ganz "blauäugig" fragen was geht und was es kosten würde. Falls ich etwas herausbekomme berichte ich hier in Thread.

Und bis dahin fahre ich brav weiter meinen alten Bing, solange er es noch tut.

Viel Grüße,
Bernd
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Olinger123
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von Olinger123 »

Hallo!

Ist es denn nicht auch so, dass die Betriebserlaubnis schon erlöscht, wenn die Düsen im Vergaser verändert werden? Und diese werden auch durch den Club angeboten.
Grüße aus dem Ruhrgebiet
Olaf
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Werner
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von Werner »

Wenn man es genau nimmt, wie siehts mit alternativen Stoßdämpfern aus? Holländer Auspuff? 22er Alternativ Vergaser vom Club Shop ( nicht mehr lieferbar), Bremsenteile und und und. Gibts Freigaben vom Heinkel Werk für bestimmte Teile? Wohl nicht da es lange nicht mehr existiert. Selbst wenn ich Teile vom Club Shop kaufe ist ja nicht automatisch klar dass ich diese Teile verbauen und damit fahren darf. Der Heinkel Shop ist ja nicht der Hersteller des Fahrzeugs. Ich bin weder Rechtsanwalt noch KFZ Ingenieur und habe auf solche Fragen keine zufriedenstellende Antwort.
Am besten wir beenden diese Diskussion ganz schnell.
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BerndSt
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Re: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von BerndSt »

Hallo zusammen,

zuerst einmal möchte ich mich bei Euch dafür entschuldigen, dass ich mit meiner Frage eine Diskussion “vom Zaun gebrochen” habe, die nach meinem Empfinden das Potential hat, aus dem Ruder zu laufen.

Um es ganz klar zu sagen: ich wollte nur wissen, wie es formal-rechtlich mit dem Vergasertausch aussieht. Und die Antwort darauf war ja auch ganz eindeutig.

Ob man nun einen geänderten Vergaser (oder andere Teile) begutachten und eintragen lässt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. :!: Ich mische ich da nicht ein und deshalb ist das hier auch mein letzter Beitrag zum Thema.

Ich will es nur für mich – und für diejenigen, die es interessiert – zum Abschluss bringen.

Heute war ich beim TÜV und habe ein Gutachten zum Nibbi PE24 nach §19 (2) STVZO machen lassen. Danach war ich bei der Zulassungsstelle, und jetzt steht der Nibbi bei mir in den Papieren. Gleichzeitig habe ich den “Club-Vergaser” als “wahlweise” Alternative in das Gutachten und die Papiere aufnehmen lassen.

IMG_20250808_101854643~2.jpg

Der Spaß ist nicht ganz billig. Das Gutachten kostete 154,40€ und die Eintragung 12€. Rechnet man die Kosten für den Nibbi und die Anbauteile (Verbindung zum Ansaugstutzen und Luftfilter) dazu, liegt der “Preis der Legalität” bei über 200€.

Das Gutachten selbst war absolut problemlos (auch der "Sportluftfilter" ohne Prüfnummer oder ABE war kein Problem) – 10 Minuten schauen, Fotos machen und im Kreis fahren, danach 30 Minuten warten bis das Gutachten geschrieben war. Die Wartezeit auf der Zulassungsstelle war deutlich länger. :wink:

Soviel dazu von mir und wie geschrieben: für mich ist das Thema damit erledigt.

Viele Grüße,
Bernd
SNAFU!
Gundolf 5530
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Re: Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von Gundolf 5530 »

Moin

Rein Interesse mäßig....
wie sieht das denn aus, ein Gutachten zum Nibbi PE24 nach §19 (2) STVZO machen lassen ?
Was passiert da ?
Muß da der Vergaser am Roller vorgeführt werden und welche Messungen werden da vorgenommen ?
Was ist mit dem Club Vergaser´, hattest du den da auch mit ? Auch eingebaut am Roller begutachtet ?

Gruß Gundolf
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haile
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Re: Gelöst: Vergaser tauschen - darf man das überhaupt?

Beitrag von haile »

hi gundolf,
evtl. hat der tüv einen leistungsprüfstand und stellt eine gigantische mehrleistung (aber tolerierbare) von 0,1 ps fest, oder er fährt eine runde im hof und stellt subjektiv fest, dass es immer noch eine lahme gurke ist, oder er liest das auf chinesisch verfasste gutachten für heinkel-roller, oder er bringt den tourist gar nicht vom fleck, weil er den 1. gang nicht reinbekommt usw.
es geht doch nur um geldschneiderei ohne irgendeinen sinn.

die nächste abzocke steht auch schon vor der tür: laut eu müssen alle fahrzeuge, die älter als 10 jahre sind jährlich zum tüv!
oder der neue plastik-führerschein gilt nur noch 15 jahre!
mfg & have a nice day
Matthias

„im wesen des heinkel-rollers liegt es, freude zu bereiten!“
(aristoteles)
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