Maß Überwurfmutter Tachowelle

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heinkel-bernd
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Re: Maß Überwurfmutter Tachowelle

Beitrag von heinkel-bernd »

Tommy59 hat geschrieben: 04.04.2023, 15:33 @Werner: Ich habe schon -weil der TÜV es vorschreibt- im Schaltrad eine "Einbuchtung", die einen Kontakt im Leerlauf auslöst, damit eine grüne Kontrollleuchte dies auch optisch anzeigt.
Gruss, Tommy
Warst Du zufällig am 1. April bem TÜV :lol:

Das Tacho-Gewinde ist somit wohl überflüssig, weil dazu keine Rückmeldung mehr kam :?
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
Tommy59
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Re: Maß Überwurfmutter Tachowelle

Beitrag von Tommy59 »

Anbei -für die Ungläubigen-
eine Fahrzeugscheinkopie eines Heinkel Touristen mit der Eintragung der Fußschaltung und der Leerlaufkontrollleuchte!
Schöne Osterfeiertage,
Tommy
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Rücklicht
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Re: Maß Überwurfmutter Tachowelle

Beitrag von Rücklicht »

Also Fakt ist mal, dass er die Umbaumaßnahme auf Fußschaltung eingetragen hat. Das ist auf jeden Fall mal gut.
Ob es notwendig ist kann ich im Moment nicht beurteilen, denn ich habe zu der Gesetzeslage noch nichts gefunden.

Er hat auf jeden Fall einen Umbau gemacht und das kann ohne Eintragung das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten, wäre es nicht eintragen. Solange keiner genau danach schaut geht es in der Regel immer gut.
Wie wäre es wenn man mit so einem Gespann rückwärts fährt und verletzt ein kleines Kind?
Wenn dann ein Gutachter kommt und es wäre nichts eingetragen, würde man wohl einen sehr guten Rechtsanwalt benötigen.

Dass man mit einer Fußschaltung mal über den TÜV gekommen ist, hat nicht unbedingt was zu sagen, der TÜV prüft die Sicherheit, nicht jede Vorschrift. Von den alten Dingern haben auch wenige Ahnung. Dass das Fahrzeug einen Rückwärtsgang besitzt muss der TÜV Prüfer noch nicht mal feststellen, denn so etwas wird nicht kontrolliert da es ja auch sehr unwahrscheinlich ist.

Wenn ich an Fahrzeugen Umbauten mache, spreche ich mit dem zuständigen TÜV Prüfer und erkläre Ihm was ich genau vorhabe.
Dann lasse ich das eintragen, dann bin ich auch sicher, dass mich die Rennleitung nicht belangen kann.
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Werner
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Re: Maß Überwurfmutter Tachowelle

Beitrag von Werner »

Na wenns in den Papieren drin steht würde ich auch ne Kontrolleuchte für Leerlauf reinbasteln aber allgemeine Vorschrift kann es nicht sein. Meine Dürkopp Diana hat auch Fußschaltung aber keine Leerlaufkontrolle. Ob das wie bei den Blinkern eine Vorschrift ab bestimmtem Baujahr ist weiß ich nicht. Wenn man es wirklich ganz genau nimmt mit den gesetzlichen Vorschriften dürfte eh kein Tourist mehr auf die Straße. Ich glaube kaum dass die Ersatzteile wie z. B. nachgebauter Auspuff, Stoßdämpfer, alternativer Vergaser und noch viele andere Teile so ohne weiteres zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Kaufe ich etwa für einen PKW einen Zubehörauspuff ist da immer auch eine Kennung aufgedruckt die bestätigt dass der Auspuff für das Auto zugelassen ist. Da kann ich nicht einfach in meine Bastelwerkstatt gehen und mir aus Blech was zurechtdengeln wie wir es bei vielen Oldtimern ja machen. Also wenn man es beim Tüv vorführt ist es immer sicherer aber ich persönlich bin da nicht so verbissen
Rücklicht
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Re: Maß Überwurfmutter Tachowelle

Beitrag von Rücklicht »

Werner hat geschrieben: 07.04.2023, 12:24 Kaufe ich etwa für einen PKW einen Zubehörauspuff ist da immer auch eine Kennung aufgedruckt die bestätigt dass der Auspuff für das Auto zugelassen ist.
Hallo Werner, das stimmt so nicht pauschal. Wenn das Auto älter ist, also in den Baujahren der Heinkels liegt, steht da auch noch nichts drauf.

Solange die Abgasanlage keine Gefährdung macht, also sich jemand daran verbrennen kann, dann wird da nichts beanstandet.
Auch beim Heinkel sind die max. Lautstärken für das Standgeräusch und das Fahrgeräusch im Schein vermerkt. Das könnte kontrolliert werden, sollte das Geräusch ungewöhnlich laut erscheinen.

Mit den Vergasern ist es ähnlich: Solange keine größeren Vergaser montiert werden, wird sich niemand daran stören. Solltest du jedoch mit 120km/h geblitzt werden, so könnte es sein dass sich die Rennleitung das Fahrzeug mal vorführen lässt.
Diese beiden Beispiele sind Reparaturen, das ist was anderes als Umbauten.

Betrachtet man die Kontrollleuchte für den Leerlauf. Das haben alle neueren Fahrzeuge, nicht aber die wirklich alten.
Wie der TÜV sich darauf bezog, dass das Fahrzeug das haben muss kann ich nicht nachvollziehen.
Endweder der TÜV hat sich darauf bezogen, dass die Umbauten nach jetzigen Vorschriften zu bewerten sind, oder das Fahrzeug wurde sogar da jetzt ein Gespann komplett neu bewertet und es wurde eine neue Betriebserlaubnis erteilt.
Auf jeden Fall sind das alles Umbauten, der Beiwagen, die Fußschaltung und der Rückwärtsgang. Wenn es nicht Eintragungspflichtig wäre, hätte es dafür auch kein Gutachten gegeben mit welchem der Schein geändert wurde.

Ich sehe auch nicht alles so eng. Mit dem Heinkel wird man kaum bei einer Motorradkontrolle rausgezogen. Zusätzlich ist wohl auch keiner von der Rennleitung auf diesen Fahrzeugtyp geschult. Solange nichts passiert ist alles gut, aber wenn wegen dem Umbau etwas passieren würde, was ohne den Umbau (zB. Rückwärtsgang) nicht hätte passieren können, hat man ein großes Problem da keine gültige Betriebserlaubnis mehr vorhanden.
Je nach Unfallverletzung würde man sich wohl ein Leben lang Vorwürfe machen.

Die Entscheidung ob man Umbauten eintragen lässt oder nicht muss jeder für sein Fahrzugs selbst entscheiden.
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