zum Thema Kennzeichengrösse möchte ich Euch nun auch meine Geschichte zukommen lassen, vielleicht hilft das anderen in der Argumentation bei der Zulassungsstelle.
Vorab: Mein 103 A1 (ohne Papiere ) wurde beim TÜV beim Vollgutachten als Scheunenfund, mit Erstzulassung 01.07.1958 definiert, da nur das Baujahr 1958 bekannt war.
Ich hatte das alte Kennzeichen von 1965 noch, das war ein kleines ( wie heute für 125 ccm ) und so eins wollte ich auch wieder.
Ich hab per Mail auf der Zulassungsstelle gefragt, ob dies möglich ist, mit der Begründung , dass die Ausleuchtung für grosse Kennzeichen nicht ausreicht, dies wurde mir abgelehnt, da ich mit 174 ccm ein grösseres ( 180x200 ) haben müsse.
So eins hab ich mir dann ( leider ) auch reserviert und gekauft.
Bei der ersten "Anprobe" hab ich festgestellt, dass die Unterkante des Kennzeichens nur 270mm vom Fahrbahnrand weg wäre, hier ist aber ein Mind.abstand von 300mm erforderlich.
Von einem Heinkelkollegen aus der Nähe hatte ich eine Kopie des Kfz-Scheines , dieser hatte eine Abw.erlaubnis für den Abstand Unterkante Kennzeichen zur Fahrbahn bis 250mm eingetragen.
Heute war meine Frau ( kämpferisch
Laut TÜV werden solche Einträge nicht mehr gemacht, also brauchte ich zwingend das kleine Kennzeichen, um den Abstand Unterkante Kennzeichen zur Fahrbahn (300mm) einhalten zu können.
Das gab dann auf der Zulassungsstelle einigermaßen Verwirrung, schlussendlich habe ich dann doch das kleine Kennzeichen gekriegt, mit der Maßgabe, dass ich mit meinem Roller bei der Zulassungsstelle noch vorstellig werden muss, um diesen Sachverhalt nachzuweisen.
Das PAK Protokoll des dt. Bundestages ( im Forum auch schon herangezogen) , hatte ich dabei, hab´s aber nicht benötigt
Ich hab´s geschafft , HURRA.
Grüße vom Donautal, Günther
P.S.: Und das beste: Da mein Kennzeichen in der zweiten Reihe einen Buchstaben und drei Ziffern ( insgesamt 4 Zeichen: H174 )hat , ist es auch noch ein wenig schmäler, als wie z.B. mit 5 Zeichen.