Servus Ralf,
diese Idee ging mir auch schon mal durch den Kopf
Haben doch viele Heinkelroller nutzlose Nebelscheinwerfer auf der Stoßstange, die man
sinnvoller als Tagfahrlichter nutzen könnte
Wichtig dabei ist aber, und hier sind bundesweit die Bestimmungen gleich, dass darauf die
entsprechende E-Kennzeichnung erkennbar ist. Ist das n icht der Fall, sollten darüber aber
auch oldtimerbegeisterte Prüfingeneuere nicht eigenmächtig entscheiden dürfen
Und wenn doch, sollte dies auch in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein, um eine
gewisse Allgemeingültigkeit zu erlangen !
Mit einem verunfallten Heinkelfahrer (Stammtischfreund) selbst erlebt:
Unverschuldet von einem Autofahrer "niedergemäht"!
Die gegnerische Versicherung beauftragte einen Gutachter um den stark beschädigten Roller
zu prüfen, in der Hoffnung, eine Teilschuld geltend machen zu können
Es ist heutzutage Alles nicht mehr so locker wie früher !
Aus diesem Grund habe ich mein selbstgebautes, sehr wirkungsvolles Tagfahrlicht aus dem
Lampengehäuse wieder entfernt, dafür aber leider keinen wirklich gleichwertigen Ersatz mit
Prüfnummer gefunden
Aber nochmals:
Die Idee selbst, die Nebelscheinwerfergehäuse zur Unterbringung von Tagfahrlichtern zu nutzen,
finde ich hervorragend
Habe auch schon ausgibig nach handelsüblichen, rechteckigen und zugelassenen TFL in dieser
Form und Größe gesucht, leider erfolglos.
P.S.:
Ein tolles Foto, in Deinem obigen Beitrag
Werde ich meinen Heinkelstammtisch auch mal auf einen benachbarten Sportflugplatz
zum Fototermin entführen müssen
