Neues Führerscheinrecht

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anh
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Neues Führerscheinrecht

Beitrag von anh »

Seit dem 19. Jan 2012 gilt in Deutschland ein neues Führerscheinrecht. Dabei ergibt sich für potentielle Neu-Heinkelfahrer ein echter Vorteil. Wichtigste Änderung betrifft den Stufenführerschein A2 mit dem man Roller bis 48PS (und damit auch Heinkel Roller) fahren kann.
Das eigentlich Spannende ist die Frage, wie man als alter Autofahrer mit Klasse 3 (vor dem 1.4.80 erworben) ohne Motorradführerschein in den Genuß eines "Motorradführerschein A2" kommen kann, mit dem man Heinkel fahren kann. Bisher mußten sich diese "Autofahrer" mit Rollern bis zu 125ccm begnügen.

Ganz einfach. Für den Aufstieg zum A2 genügen die Prüfungsvorbereitungen in der Fahrschule (d.h. einige Fahrstunden) sowie eine erfolgreich absolvierte erleichtere praktische Fahrprüfung. Damit steht dem zukünftigen Heinkelfahrer ohne die zeit- und kostenintensive Theorieprüfung der Heinkelhimmel offen.

Und es gibt ein weitere gute Nachricht.
Klasse 4 Besitzer (Mopedschein vor 1.4.80) können auf diesem Weg auch glücklich werden. Zunächst den Kasse 4 Führerschein in einen A1 umschreiben lassen und dann wie oben beschrieben den A2 "machen".

So kostengünstig war es noch nie, endlich einen Heinkelroller zu fahren.

Andreas

Quelle: Scooter und Sport, ADAC, Biker News, BMVBS, Motorrad Online.......
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bims
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Re: Neues Führerscheinrecht

Beitrag von bims »

Danke Andreas ! :D

Das ist doch mal `ne wirklich gute Nachricht ! :wink:
Viele Grüße aus dem schönen Oberfranken B I M S
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BerndSt
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Re: Neues Führerscheinrecht

Beitrag von BerndSt »

Hallo Andreas,

da hat meine Lebensgefährtin jetzt leider Pech gehabt. Sie hat ihren 3er Führerschein "erst" seit 1981. :cry:

Wäre ja ein schönes Geschenk zu ihrem 50sten gewesen - deshalb meine Frage: hast Du noch eine etwas genauere Quellenangabe/Web-Link, bei der ich weiter recherchieren könnte, ob es um die Vorgabe "vor dem 1.4.1980" einen Weg herum gibt? Falls nicht, ist das auch kein Problem. Dann quäle ich mich eben selbst durch das weltweite Netz auf der Suche nach einer Antwort. 8)

Danke und viele Grüße,
Bernd
SNAFU!
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anh
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Re: Neues Führerscheinrecht

Beitrag von anh »

Wo auch immer Du im Internet suchts.


Der Stichtag für Autofahrer bleibt unverändert.
Andreas Nielen-Haberl (anh)
Heinkel-Fahrzeugteile GmbH
Im Vorderen Burgfeld 12
74340 Laufen

Kontakt: info@heinkel-club.de
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BerndSt
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Re: Neues Führerscheinrecht

Beitrag von BerndSt »

Hallo Andreas,

da hast Du natürlich recht - sofern das Gesetz keine Lücke hat (wäre ja nicht das erste mal...). Und genau das wollte ich recherchieren: wo das steht und wie es dort genau formuliert ist (in der winzigen Hoffnung, man könnte evtl. über einen "Umweg" diese Datumsgrenze umgehen; z.B. erst den grauen Lappen umschreiben lassen, dadurch eine "Moped- oder Treckerklasse" automatisch bekommen und dann erneut auf den 2013er EU-Lappen "upgraden").

Für alle, die es ebenfalls genau wissen wollen: die Regelung ist im Bundesgesetzblatt G 5702 vom 7. Januar 2011 veröffentlicht. Nachzulesen im Original auf der Website des Bundesanzeigers unter http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID= ... 111001.pdf (ab Seite 3).

Der von mir gesuchte Abschnitt findet sich auf Seite 8 unter §15. Und: nein, ich finde leider darin auch keinen "Trick", wie man die Datumsgrenze umgehen kann. :wink:

Wichtig scheint mir noch der generelle Hinweis, dass die Klasse A2 eine Leistungsgewichts-Grenze hat: "Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt". Aber da bleibt der Tourist ja locker drunter. 8)

Viele Grüße,
Bernd
SNAFU!
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