Hallo, ich habe einen 103 A1, den ich nun bis auf die Karosserie restauriert habe. Die Karosserie ist bereits gestrahlt, jedoch noch nicht lackiert. Der Roller hatte anscheinend Blinker, da das Beinschild Löcher aufweist, die Hinteren Blinker fehlen ganz. Es wirkt wie wenn sie nachträglich verbaut worden sind. Meine Frage ist nun. Macht der Tüv Probleme wenn der Roller gar keine Blinker hat, da ich schon A1 Roller ohne Blinker gesehen habe. Habe übrigens keinen Brief für den Roller. Danke für Antworten!
Gruß Johannes
Probleme beim Tüv ohne Blinker beim 103 A1?
Hallo Johannes,
dein 103A-1 ohne Blinker durch den Tüv zu bringen dürfte kein Problem sein, weil diese erst ab dem 01.01.1962 vorgeschrieben sind. Siehe auch folgenden Link: http://www.mgcc.de/content/images/stori ... s_wann.pdf
Einige 103A1-Besitzer haben vorne Blinker vom 103A-2 angebaut und hinten waren die mit einem Blechhalter links und rechts vom Nummernschild angebracht, aber ich persönlich finde "ohne" viel schöner.
Gruß
Hauke
dein 103A-1 ohne Blinker durch den Tüv zu bringen dürfte kein Problem sein, weil diese erst ab dem 01.01.1962 vorgeschrieben sind. Siehe auch folgenden Link: http://www.mgcc.de/content/images/stori ... s_wann.pdf
Einige 103A1-Besitzer haben vorne Blinker vom 103A-2 angebaut und hinten waren die mit einem Blechhalter links und rechts vom Nummernschild angebracht, aber ich persönlich finde "ohne" viel schöner.
Gruß
Hauke
Meine Heinkel sind nun leider alle weg......
Technik ist nichts Geheimnisvolles, auch wenn schlechte Techniker ein gelehrtes Gehabe an den Tag legen.
Technik ist nichts Geheimnisvolles, auch wenn schlechte Techniker ein gelehrtes Gehabe an den Tag legen.
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Johannes