Hallo,
Habe mir endlich meinen Traum erfüllt und einen 103 A 2 , Bj. 60 zugelegt. Den habe ich auch als junger Erwachsener gefahren.
Habe vom Heinkel-Tourist -Shop eine Ideal-Windschutzscheibe erworben und angebaut. Dabei war eine Kopie vom Prüfbericht des TÜV Pfalz vom März 1996 und ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vom 18.07.2006. Ich habe angenommen, daß das Mitführen dieser Papiere als technischer Nachweis für Kontrollen ausreicht. Im Zuge der Vorführung zur Hauptuntersuchung bei der Dekra verweigert
diese die Plakette. Die Windschutzscheibe müsse im KFZ-Schein eingetragen werden. Die vorgelegten TÜV-Gutachten reichen hierzu angeblich nicht aus. Es sei eine Vorführung beim TÜV erforderlich, der dann die erforderliche Bescheingung erstellt und auch die Eintragung vornimmt. Ist die Aussage der DEKRA richtig? Ist dieser Aufwand wirklich ertforderlich, um eine simple Winschutzscheibe zu benutzen? Danke für Eure Hilfe.
Alfons
Ideal-Wetterschutzscheibe
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Klaus Drobig
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- Registriert: 28.01.2007, 18:14
- Wohnort: 53359 Rheinbach
Re: Ideal-Wetterschutzscheibe
Ja, die Scheibe muss eingetragen werden, weil Du Höhe und Breite Deines Rollers veränderst.
Im Downloadbereich des HCD findest Du einen Mustereintrag, den der TÜV/DEKRA gerne als Vorlage nimmt,
weil es ihnen die Arbeit erleichtert. Wichtig ist aber der Eintrag "WW", das heißt wahlweise, dann kannst mit
oder ohne Scheibe fahren.
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Im Downloadbereich des HCD findest Du einen Mustereintrag, den der TÜV/DEKRA gerne als Vorlage nimmt,
weil es ihnen die Arbeit erleichtert. Wichtig ist aber der Eintrag "WW", das heißt wahlweise, dann kannst mit
oder ohne Scheibe fahren.
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Klaus Drobig