Gespann Heinkel - Steib LS 200

Benutzeravatar
leo
Beiträge: 25
Registriert: 11.05.2006, 19:18
Wohnort: Willich

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von leo »

Hallo Peter,
normalerweise brauchst Du den Beiwagen nicht eintragen zu lassen, da im Brief alle Maße für Seitenwagen- und Solobetrieb eingetragen sind.
Ich bin seit 10 Jahren mit einem Heinkel A1-Stolz Gespann unterwegs und hatte beim Tüv noch nie Probleme.

Leo
Udo9257

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Udo9257 »

Hallo Peter, kann Dir eine Kopie meines Fahrzeugbriefes überlassen.
Habe in Spalte 33 eingetragen: *Der Kraftroller ist für Seitenwagenbetrieb geeignet*
Lass mir Deine Adresse per email zukommen und Du erhältst umgehend von mir die Kopie des Fz-Briefes.
emailadresse: blvy22@aol.com

Heinkelgrüße aus Albstadt
Udo
Erich

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Erich »

Gelöscht :lol:
Zuletzt geändert von Erich am 19.12.2008, 23:55, insgesamt 1-mal geändert.
Udo9257

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Udo9257 »

Hallo Erich, die Spalte 21 im Fahrzeugbrief trägt die Größenbezeichnung für die Bereifung.
Du meinst wohl sicher die Spalte 33 für zusätzliche Eintragungen . Sowie auch z.B. die Eintragung "Der Kraftroller ist für Beiwagenbetrieb geeignet". Dieser Eintrag in Spalte 33 z. B. Ziff. 1-33 Zeile 1-9 wird vom Prüfingenieur im Fahrzeugbrief in Spalte 34
"Bescheinigung des amtlich anerkannten Sachverständigen ....mit Datum, Aktenzeichen, Siegel und Unterschrift bescheinigt. An meinem Heinkel war ein Steib LS 200 montiert. Jetzt stellt sich die Frage, ob der a. a. Sachverständige bei dieser Eintragung irgenwelche Fahrzeugpapiere und technische Beschreibung über einen Steib LS 200 vorliegen hatte und ob es solche überhaupt noch gibt. Es kann wohl sicherlich nicht schaden, dass dem a. a. Sachverständigen die Kopie eines Fahrzeugbriefes mit einer solchen Eintragung vorliegt und er sich bei einer 21er-Abnahme darauf beziehen kann. Ich denke, dass es nicht schaden kann, überhaupt einmal eine Kopie über ein solche Eintragung vorzuweisen. Möchte freundlicherweise noch darauf hinweisen, dass mein Steib LS 200 an Heiner Brandt verkauft wurde. In Lauterburg beim Jahrestreffen hatte er diesen Seitenwagen bereits montiert. Ich denke, dass er wegen einer solchen Eintragung sicherlich Auskunft geben kann. Ich habe in diesem Forum bereits schon einmal darauf hingewiesen. Vielleicht kann der Heiner dem Alex behilflich sein. Telefon 04792-7776.

Heinkelgrüße aus Albstadt
Udo
Erich

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Erich »

Gelöscht :lol:
Zuletzt geändert von Erich am 19.12.2008, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
leo
Beiträge: 25
Registriert: 11.05.2006, 19:18
Wohnort: Willich

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von leo »

Hallöchen,
das naheliegendste wäre einen TüV Prüfer mit der Kopie eines entsprechenden Briefes zu konfrontieren und abzuwarten was er sagt. Aus meinen langjährigen TüV-Erfahrungen kann ich nur sagen: es gibt nicht nur eine KFZ-Abnahmestelle!
Falls Du eine Kopie benötigst: leo.aierstock@web.de
Leo
Rolf Rentmeister

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Rolf Rentmeister »

Für alle. Ich habe die original-Unterlagen für alle Steib-Seitenwagen einschl. Sturz-und Winkeleinstellungen. Werde morgen mal in den Keller gehen. Gruß Rolf Rentmeister (bin in Leverkusen)
Uli
Beiträge: 3
Registriert: 05.11.2008, 20:18

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Uli »

Ich habe einen 103-A2 mit einem Steib Roller 1.
Der Seitenwagen ist auch im Brief eingetragen.
Ich möchte aber gerne den Roller auch solo fahren können.

Welcher Glücklicher hat eine Kopie mit der Eintragung "Mit oder ohne Seitenwagen geeignet"?

Wer weiß was man noch sonst noch beachten muß, TÜV, technisch usw. wenn man den Roller auch solo fahren möchte?

Würde mich über Informationen freuen.

Uli
Erich

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Erich »

Gelöscht :lol:
Zuletzt geändert von Erich am 19.12.2008, 23:58, insgesamt 1-mal geändert.
Rolf Rentmeister

Re: Gespann Heinkel - Steib LS 200

Beitrag von Rolf Rentmeister »

In meinem KFZ-Schein von 2003 steht, keine Zeilenangabe, folgendes: Der Kraftroller ist unter folgender Bedingung auch für den Beiwagenbetrieb geeignet. Gesamtpers.3 zul.Gesamtgewicht 450 kg. Nach Anbau eines Beiwagens ist das Fahrzeug durch einen N A.A.
Sachverständigen zu überprüfen* Windschild ohne Kennzeichen*

Im neuen KFZ-Schein von 2008 für einen anderen Roller steht in Zeile 22 folgendes:
Der Krad-Roller ist unter folgenden Bedingungen auch für den Beiwagenbetrieb geeignet: Dann zu S.1:3, zu F.1.4 50* Nach Anbau eines Beiwagens ist para.19.3.STVZO erforderlich*

Gruß Rolf Rentmeister
Antworten