die lieben deutschen Behörden
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HorstDreier
die lieben deutschen Behörden
Hallo zusammen, ich bin der Neue im Club. Ich heiße Horst Dreier, wohne in Grevenbroich und habe wieder Lust auf einen Heinkel bekommen. Im April habe ich einen A2 ohne Kfz-Brief in einem nicht sehr guten Zustand erworben und ihn wieder flott gemacht. Vollabnahme beim TÜV ohne Probleme, aber das Straßenverkehrsamt will ihn nicht zulassen obwohl mir der Verkäufer im Kaufvertrag versichert hat das ihm der Brief abhanden gekommen ist. Gibt es da irgend eine Möglichkeit den Roller wieder auf die Straße zu bringen? Würde mich über eine Nachricht freuen.
Gruß Horst
Gruß Horst
Re: die lieben deutschen Behörden
Hallo Horst,
herzlich willkommen im Heinkel-Forum.
Was dein Problem mit der Zulassung betrifft, lies mal im Forum diesen Threat "Heinkel-Bazillus - erneuter Befall" direkt unter deinem Eintrag. Dort wird genau beschrieben, was du machen mußt, um den Roller wieder zuzulassen. Du mußt einen Antrag beim KBA stellen - aber lies lieber selbst.
herzlich willkommen im Heinkel-Forum.
Was dein Problem mit der Zulassung betrifft, lies mal im Forum diesen Threat "Heinkel-Bazillus - erneuter Befall" direkt unter deinem Eintrag. Dort wird genau beschrieben, was du machen mußt, um den Roller wieder zuzulassen. Du mußt einen Antrag beim KBA stellen - aber lies lieber selbst.
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HorstDreier
Re: die lieben deutschen Behörden
Hallo Mattias, vielen Dank für dein infos aber die sind heute überholt. Das Kba gibt solche Bescheinigungen nicht mehr raus. Das Straßenverkehrsamt schaltet sich online dort ein und fragt ab.
Die verlangen Heute eine eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer das er den Brief verpaddelt hat und muss gleichzeitig belegen (Kaufvertrag oder so ) dass er das Fahrzeug mit Brief erhalten hat.
Ich habe beim KBA angerufen und mir erklären lassen das es so ist es aber im Ermessen der Tussi im Straßenverkehrsamt liegt. Die hat mir gestern gesagt ohne Brief sie das Fahrzeug Schrott. Es ist schlimm, wenn man auf die Willkür anderer Leute angewiesen ist.
Gruß Horst
Die verlangen Heute eine eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer das er den Brief verpaddelt hat und muss gleichzeitig belegen (Kaufvertrag oder so ) dass er das Fahrzeug mit Brief erhalten hat.
Ich habe beim KBA angerufen und mir erklären lassen das es so ist es aber im Ermessen der Tussi im Straßenverkehrsamt liegt. Die hat mir gestern gesagt ohne Brief sie das Fahrzeug Schrott. Es ist schlimm, wenn man auf die Willkür anderer Leute angewiesen ist.
Gruß Horst
Re: die lieben deutschen Behörden
Ach du Sch...., das hab ich nicht gewußt. Das macht die Zulassung ja fast unmöglich. Wer hebt schon einen Kaufvertrag so lange auf??!! Damit kann ich natürlich auch beeinflussen, welche Fahrzeuge wieder zugelassen werden und welche nicht. Also aktive Erhaltung von Kulturgut.....
Sorry für die Fehlinformation, aber ich habs nicht besser gewußt.
Sorry für die Fehlinformation, aber ich habs nicht besser gewußt.
Re: die lieben deutschen Behörden
Wenn das wirklich so ein Problem ist, dann werden in Zukunft die Fahrzeuge ohne Brief (und das sind bestimmt einige) wahrscheinlich zu Ladenhüter, unmöglich! Auf der anderen Seite werden bei unseren Rollern die Rahmen mit Brief zur richtigen Geldanlage! War doch eine gute Sache wie es früher funktioniert hat, Fahrgestelle-Nr beim KBA abfragen, Bescheinigung erhalten und fertig.
Horst, ich wünsche dir viel Erfolg beim Zulassen und berichte mal wenn du es geschafft hast.
Gruß
Hauke
Horst, ich wünsche dir viel Erfolg beim Zulassen und berichte mal wenn du es geschafft hast.
Gruß
Hauke
Meine Heinkel sind nun leider alle weg......
Technik ist nichts Geheimnisvolles, auch wenn schlechte Techniker ein gelehrtes Gehabe an den Tag legen.
Technik ist nichts Geheimnisvolles, auch wenn schlechte Techniker ein gelehrtes Gehabe an den Tag legen.
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Erich
Re: die lieben deutschen Behörden
Gelöscht 
Zuletzt geändert von Erich am 19.12.2008, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Gundolf 5530
- Beiträge: 631
- Registriert: 15.12.2005, 17:00
- Wohnort: Rodenbek bei Kiel
Re: die lieben deutschen Behörden
Moin Moin
Ein sehr schwieriges Thema....
Zu einem weil es ja wohl einige gesetzliche Änderungen gegeben hat...
Zum anderen weil die sich anscheinend noch nicht überall rumgesprochen haben.
Da kommt es wohl oft auf "Glück " an einen netten und verständnisvollen Bearbeiter bei der Zulassungsstelle zu erwischen.
Bei mir war es im Juni mit meinem 103 A0 so, das ich auch keinen Brief, keine Abmeldebestätigung und dergleichen hatte.
Tüv war kein Problem. Bei der Zulassungsstelle ging es aber dann los mit den Problemen.
Ich hatte wohl auch, wie Horst , einen Kaufvertrag in dem die Daten standen und das keine Rechte dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Die Frau auf der Zulassungsstelle wollte aber eine unbedingt von mir, vom Vorbesitzer, eine Erklärung an Eides Statt, das er den Fahrzeugbrief nicht hat oder hatte und mir das Fahrzeug "ohne" verkauft hat.
Ich könne noch froh sein, so die Dame , das sie es einfach machen würde, sie könne auch darauf bestehen das die Erklärung bei einem Notar gemacht wird.
Ich fand das alles recht kompliziert und bin dann zu einer anderen Zulassungsstelle.
Leider war der Mitarbeiter dort wohl zwar etwas netter, aber auch nicht "unkomplizierter". Er sagte allerdings, das wenn ich den Brief vom Verkäufer bekommen hätte und ihn SELBST verloren hätte, er von mir eine Eidesstattliche Erklärung akzeptieren würde.....
Habe mir dann vom Vorbesitzer per Post diese Erklärung an Eides Statt zusenden lassen und bin dann zur
3. Zulassungsstelle. Alles dann kein Problem dort. Hab sogar ein kleines Kennzeichen bekommen, da hat sich ja auch einiges geändert, früher nannte sich das Kleinkraftradkennzeichen landläufig.
Vielleicht schreibt Turmpeter ja hier auch mal seine Erfahrungen.
Erich, damit laufe ich jetzt aber nicht los, das ,wenn einer jetzt kommt mit dem Original Brief ( Heute heißt es ja : Zulassungsbescheinigung Teil 2...) das er Anrecht auf den Roller hätte. Ich schätze mal, das sehr viele Roller als Erstzulassung den 1.7 des jeweiligen Jahres haben, fast immer sind das dann Roller die
auch keinen Brief hatten, als Erstzulassung wird dann wohl immer genau das Datum eingetragen in die Zulassungsbescheinigung.
Es ist schon ein schwieriges Thema....
Ich möchte jetzt aber einmal ausdrücklich darauf hinweisen, das man doch sehr vorsichtig sein sollte mit irgendwelchen Tricks !! Solche Erklärung an Eides Statt ist ja nicht nur einfach ein Stück Papier. Ich denke das man sich damit richtigen Ärger einhandeln kann.
Was mich jetzt allerdings etwas stutzig macht, was will einer mit einem bei Ebay angebotenen KFZ- Brief vom Heinkel.....hofft er dazu einmal den Rahmen zu finden ??
Gruß Gundolf
Ein sehr schwieriges Thema....
Zu einem weil es ja wohl einige gesetzliche Änderungen gegeben hat...
Zum anderen weil die sich anscheinend noch nicht überall rumgesprochen haben.
Da kommt es wohl oft auf "Glück " an einen netten und verständnisvollen Bearbeiter bei der Zulassungsstelle zu erwischen.
Bei mir war es im Juni mit meinem 103 A0 so, das ich auch keinen Brief, keine Abmeldebestätigung und dergleichen hatte.
Tüv war kein Problem. Bei der Zulassungsstelle ging es aber dann los mit den Problemen.
Ich hatte wohl auch, wie Horst , einen Kaufvertrag in dem die Daten standen und das keine Rechte dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Die Frau auf der Zulassungsstelle wollte aber eine unbedingt von mir, vom Vorbesitzer, eine Erklärung an Eides Statt, das er den Fahrzeugbrief nicht hat oder hatte und mir das Fahrzeug "ohne" verkauft hat.
Ich könne noch froh sein, so die Dame , das sie es einfach machen würde, sie könne auch darauf bestehen das die Erklärung bei einem Notar gemacht wird.
Ich fand das alles recht kompliziert und bin dann zu einer anderen Zulassungsstelle.
Leider war der Mitarbeiter dort wohl zwar etwas netter, aber auch nicht "unkomplizierter". Er sagte allerdings, das wenn ich den Brief vom Verkäufer bekommen hätte und ihn SELBST verloren hätte, er von mir eine Eidesstattliche Erklärung akzeptieren würde.....
Habe mir dann vom Vorbesitzer per Post diese Erklärung an Eides Statt zusenden lassen und bin dann zur
3. Zulassungsstelle. Alles dann kein Problem dort. Hab sogar ein kleines Kennzeichen bekommen, da hat sich ja auch einiges geändert, früher nannte sich das Kleinkraftradkennzeichen landläufig.
Vielleicht schreibt Turmpeter ja hier auch mal seine Erfahrungen.
Erich, damit laufe ich jetzt aber nicht los, das ,wenn einer jetzt kommt mit dem Original Brief ( Heute heißt es ja : Zulassungsbescheinigung Teil 2...) das er Anrecht auf den Roller hätte. Ich schätze mal, das sehr viele Roller als Erstzulassung den 1.7 des jeweiligen Jahres haben, fast immer sind das dann Roller die
auch keinen Brief hatten, als Erstzulassung wird dann wohl immer genau das Datum eingetragen in die Zulassungsbescheinigung.
Es ist schon ein schwieriges Thema....
Ich möchte jetzt aber einmal ausdrücklich darauf hinweisen, das man doch sehr vorsichtig sein sollte mit irgendwelchen Tricks !! Solche Erklärung an Eides Statt ist ja nicht nur einfach ein Stück Papier. Ich denke das man sich damit richtigen Ärger einhandeln kann.
Was mich jetzt allerdings etwas stutzig macht, was will einer mit einem bei Ebay angebotenen KFZ- Brief vom Heinkel.....hofft er dazu einmal den Rahmen zu finden ??
Gruß Gundolf
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Erich
Re: die lieben deutschen Behörden
Gelöscht
Zuletzt geändert von Erich am 19.12.2008, 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Gundolf 5530
- Beiträge: 631
- Registriert: 15.12.2005, 17:00
- Wohnort: Rodenbek bei Kiel
Re: die lieben deutschen Behörden
Moin Moin
Erich, wenn jemand kommt und hat den Originalbrief, ist ja gut und schön.
Wir haben aber die Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Zudem wird nach wie vor, früher durch uns selbst schriftlich beim KBA, heute durch die Zulassungsbehörde online, abgecheckt ob der Roller für den wir keinen Brief haben als gestohlen gemeldet ist oder war.
WIR müssen gar nichts nachweisen, das ist wohl eher Sache desjenigen der den Originalbrief hat.
Richtig ist wohl das allgemein der Brief als Eigentumsnachweis gilt, aber halt nicht immer.
Das mit dem Rahmen zum Brief basteln ist mir schon klar. Fragt sich bloß ob das eine so gute Idee ist.Zum ersten läßt es sich ja nachweisen und dann gibs wohl Ärger. Zum anderen mußt du ja davon ausgehen, das jemand anderes den Rahmen noch hat und vielleicht sogar den Roller zugelassen. Davon gehe ich mal aus, das darüber irgendeiner fällt das es 2 Heinkel mit der gleichen Fahrgestellnummer gibt, in Zeiten der EDV....
Gruß Gundolf
Erich, wenn jemand kommt und hat den Originalbrief, ist ja gut und schön.
Wir haben aber die Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Zudem wird nach wie vor, früher durch uns selbst schriftlich beim KBA, heute durch die Zulassungsbehörde online, abgecheckt ob der Roller für den wir keinen Brief haben als gestohlen gemeldet ist oder war.
WIR müssen gar nichts nachweisen, das ist wohl eher Sache desjenigen der den Originalbrief hat.
Richtig ist wohl das allgemein der Brief als Eigentumsnachweis gilt, aber halt nicht immer.
Das mit dem Rahmen zum Brief basteln ist mir schon klar. Fragt sich bloß ob das eine so gute Idee ist.Zum ersten läßt es sich ja nachweisen und dann gibs wohl Ärger. Zum anderen mußt du ja davon ausgehen, das jemand anderes den Rahmen noch hat und vielleicht sogar den Roller zugelassen. Davon gehe ich mal aus, das darüber irgendeiner fällt das es 2 Heinkel mit der gleichen Fahrgestellnummer gibt, in Zeiten der EDV....
Gruß Gundolf
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Erich
Re: die lieben deutschen Behörden
Gelöscht 
Zuletzt geändert von Erich am 19.12.2008, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.