Nutzung Rotes und schwarzes Kfz-Kennzeichen

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Michel aus FS
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Nutzung Rotes und schwarzes Kfz-Kennzeichen

Beitrag von Michel aus FS »

Liebe Heinkelfreunde,
Ich habe meinen Heinkel-Roller derzeit mut einem roten Kfz-Kennzeichen in Betrieb. Dieses Jahr ist geplant, dass ich mit meinem Spezi eine 2-wöchige Urlaubstour machen wollen. Ich denke mal, dass eine solche Tour nicht unter die Nutzungsbedingungen der roten Nummer fällt. Weiß jemand, ob man für eine solche Fahrt zusätzlich eine normale Zulassung parallel machen kann? aktuellen Tüv hat der Roller!
Grüße
Michel aus FS
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anh
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Re: Nutzung Rotes und schwarzes Kfz-Kennzeichen

Beitrag von anh »

Ich habe einen meiner Heinkel normal zugelassen und im roten 07 Heftchen eingetragen. Keiner hat verlangt, dass ich meinen zunächst auf 07 eintragen Roller bei der regulären Zulassung löschen sollte.

Ist aber keine rechtsverbindliche Auskunft.

Wenn du im ADAC bist, fragt dort einmal in der Zentrale nach.

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Hier der Hinweis vom ADAC zum 07 im Ausland


Rotes 07er-Kennzeichen: Einschränkung
ein rotes Wechselkennzeichen 07 für Oldtimer
Rotes 07er-Kennzeichen: Hier gelten zahlreiche Einschränkungen © ADAC e.V.
Mit diesem Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet.

Für Fahrten im Ausland muss das 07er-Kennzeichen nicht anerkannt werden, auch wenn es in der Praxis häufig toleriert wird, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. Eine Ausnahme stellt die Schweiz dar. Dort werden 07er-Kennzeichen aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland nunmehr für die oben genannten Fahrten – also z.B. die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen – explizit anerkannt.

Aus einigen Ländern, wie beispielsweise aus Frankreich und den Benelux-Staaten, wurden dem ADAC immer wieder Beanstandungen gemeldet, so dass Schwierigkeiten mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls einer Fahrzeugbeschlagnahme nicht ausgeschlossen werden können. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.

Hatten Sie mit einem 07er-Kennzeichen schon Anerkennungsprobleme im Ausland? Dann schildern Sie den Oldtimer-Experten des ADAC Ihre Erfahrungen – bitte per E-Mail an klassik@adac.de


anh

der auch in Itaien mit 07 unterwegs war:)
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