Nibbi Vergaser

Motor-Vergaser-Antrieb
geo
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von geo »

Guten Morgen,

dass ich möglicherweise aus der Nummer nicht mehr rauskomme beunruhigt mich kaum.

§ 69a StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen wurde.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz.

Seid über 25 Jahren bin ich diesbezüglich noch nie kontrolliert worden.
Gruß Georg
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haile
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von haile »

hi georg,
genau meine rede, mein a1 ist zwar original, aber wer weiss, ob der bing oder der pallas original sind und ich wurde in den 45 jahren auch noch nie in punkto „nicht erlaubte veränderungen“ kontrolliert, weder beim tüv, noch von der polizei.
bei uns im landkreis überholen mich die 50er vespas mit kleinem nummernschild mit pollini-tuning-zeug (auspuff, 175ccm, vergaser usw.). scheint aber auch niemanden zu interessieren!
sollte ich mal gezwungen sein, so einen nibbi-vergaser in ermangelung eines originalem einbauen zu müssen, würde ich natürlich das „nibbi“ wegschleifen und das ding auf alt trimmen.
mfg & have a nice day
Matthias

„im wesen des heinkel-rollers liegt es, freude zu bereiten!“
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anh
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von anh »

Anfang der Saison gibt es immer Schwerpunktkontrollen, speziell auf den interessanten Strecken.
Diese kontrollierenden Polizisten wissen sehr genau worum es geht.

anh
geo
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von geo »

Hallo Matthias,

also ich fahre einen originalen Bing-Vergaser und hab' auch noch einen in Reserve.
Den NIBBI habe ich nur aus Neugier ausprobiert und war überrascht wie gut der geht. Ich bleibe aber solange es geht beim Bing.
Sollte ich jedoch auf den NIBBI umsteigen müssen, lasse ich den auf keinen Fall eintragen. Für die Kosten kann ich in einige "Schwerpunktkontrollen" geraten :wink:
Am Ende muss das aber jeder selbst entscheiden.
Gruß Georg
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Hans
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Hans »

@Rued:Das
... irgendein (uniformierter) Blödmann ....
nimm bitte zurück. Die Beamten schützen uns vor rücksichtslosen Blödmännern, die sich und andere gefährden, wenn sie ungenehmigte Umbauten vornehmen. Der Gesetzgeber legt fest, wie weit Umbauten gehen dürfen und die Polizei kontrolliert das. Ich wünsche dir nicht, in einen Unfall (auch unverschuldet) verwickelt zu sein und keine Betriebserlaubnis vorweisen zu können. Die Versicherungen sind da durchaus konsequent.
Gruß Hans
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haile
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von haile »

hallo nochmal,
sorry, dass ich aufgrund schlechten gewissens mich nochmal melde.
hat der tourist mit dem nibbi eine gesteigerte leistung, z.b. von 9,5 ps auf 9,6 ps? der macht unser grossväterchen zur rennmaschine? besserer verbrauch, konstantes standgas ist nicht o.k.? vielleicht sogar eine electronic-zündung oder gar den lauten holland-auspuff? die höhere nockenwelle, flache fussdichtung, einen plastik-koffer auf dem gepäckträger oder zusatzscheinwerfer, die guten italienischen bremsbeläge, bwdenzüge mit silikoninnenleben, h4-licht, windschutzscheibe ohne prüfzeichen, nicht eingetragene blinker am a0 und a1……….
und jetz noch was noch brutaleres: ich habe mal einen getroffen mit 204ccm kabinenmotor. der ist vom gesetz her nicht nur ein verkehrsrowdi sondern auch noch steuerbetrüger! (nicht herr schuhbeck)
ich hoffe mal, dass es auch immer noch gesunden menschenverstand gibt!
mfg & have a nice day
Matthias

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Stefan-Franz
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Stefan-Franz »

Hallo zusammen,
eine kurze Zwischenfrage:
Wie oft ist euch das denn schon passiert?
Rein Interessehalber.
Bei der Einreise nach Österreich wurde wir mal mit 1200er Gs'n kontrolliert, ging so um Auspuff, oder die allseits beliebten Alu-Hebel, verstellbar, ohne Prüfnummer, oder zu kleine Spiegel, war aber alles nix. Waren alles Motorräder so ab 2006 - 2012, da kannten sich die Schutzmänner sehr gut aus....Mit ner ziemlich original aussehenden 200er Vespa aus 1981, die von Haus aus schon sehr laut ist, viele Scooterboys damit unterwegs sind und waren weil cool und immer irgendwie simpel Tuningteile verbaut werden können da das 2-Takt Tuning ja recht einfach ist und Teile zu Hauf angeboten werden, war ich über 10 Jahre immer so beim Tüv wie sie war, wurde nie angehalten oder kontrolliert, gab keine Probleme bei Tüv, es kennt sich auch da nicht wirklich jemand mit den älteren Rollern aus. Reifen, Radlager,Bremsen,Lenkkopflager, Spiegel, Prüfzeichen der Blinker, ob die Elektrik geht, ob der höllenlaute Rezonazauspuff wirklich so geht....aber der Rest war nie interessant. Viel mehr in Fokus sind die 50 ccm Roller, oft viel zu schnell, da geht's dann auch gleich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz, Steuer etc...kenn ich auch gut von meinen Kindern, die beiden 50er Roller gefahren sind......
Daher mag ich nicht beurteilen wie hoch der biedere, fast schon konservativ einzuordnen Heinkel Tourist mit seinen in der Regel meist angegrauten Fahrern, mich eingeschlossen, bei den angesprochenen "Problemen" tatsächlich und bei wem im Fokus steht. Wegen zu schnellem Fahren oder Leistungssteigerung doch wohl eher nicht.
Schreibt bitte mal wann der erste von euch mit dem Teil angehalten wurde und es dabei um Leistungssteigerung oder Originalität ging...die meisten fahren doch mit dem Holländerauspuff umher oder reparierten Altanlagen die danach nicht mehr so sind wie sie sein müssten, oder anderen Nachbauteilen die auch, wenn aus dem Shop, sicherlich auch ohne Zulassung sind, Led Birnen, Bremsbeläge, Kupplungs- und Bremsgriffe ohne Kugeln etc.... Da sich jetzt gezielt auf den Vergaser zu stürzen, den es auch unauffällig in Guss/silber gibt, ist glaube ich müßig. Das Ding funktioniert einfach sehr gut PUNKT
Ich will ausdrücklich nicht alle anderen guten Argumente die gegen Bauartveränderungen sprechen in Abrede stellen, soll man nicht machen, ist nicht erlaubt, Versicherungsschutz etc. Muss jeder für sich entscheiden, darum geht es mir nicht.
Wer sich schlecht damit fühlt lässt es einfach, wer nicht.....
Grüße Stefan
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Hans
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Hans »

Was jeder einzelne tut und nicht tut, muss er an Gesetzen, die andere schützen, messen lassen. Die, die ihm ungesetzliches nachweisen, sind aber keine Blödmänner.
Wenn die Taten unrelevant bzgl. Sicherheit sind, werden das Fachleute feststellen und eine Eintragung zulassen. Diese Einschätzung darf aber nicht jeder in seiner Garage, Keller oder Werkstatt selbst fällen! Und das ist auch gut und richtig so!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es kann nicht sein, dass ich entscheide, ein 200ccm Motor im Tourist Roller ist unrelevant und im Schadensfall zahlt die Solidargemeinschaft der Versicherungsnehmer über die Beiträge den Schaden, Die Solidargemeinschaft tritt ein, wenn den Gesetzten genüge getan ist.

Wenn ihr doch sicher seit, dass der Nibbi Vergaser unschädlich ist, warum lasst ihr ihn denn nicht eintragen? Hier die 120€ zu sparen ist egoistisch und unsolidarisch!
Gruß
Hans
geo
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von geo »

Wenn ihr doch sicher seit, dass der Nibbi Vergaser unschädlich ist, warum lasst ihr ihn denn nicht eintragen? Hier die 120€ zu sparen ist egoistisch und unsolidarisch!
Nichts für Ungut Hans, aber dass verstehe ich nun wirklich nicht!
Was ist daran egoistisch und unsolidarisch wenn ich diesen Vergaser nicht eintragen lasse? Wen schädige ich dadurch?

Ist es ebenfalls unsolidarisch, wenn ich z. B. den Holland-Auspuff, die Sportnockenwelle, die elektronische Zündung u.s.w nicht eintragen lasse?

Mir geht es nicht darum ein paar Euros zu sparen, aber ich nehme mir schon die Freiheit die Sinnhaftigkeit eines solchen Eintrages zu hinterfragen und natürlich nehme ich dann auch in Kauf, möglicherweise für mein "Vergehen" belangt zu werden.

Im übrigen kenne ich einige Länder in denen es keine Vorgaben wie unsere HU und Betriebserlaubnis gibt und ich bin froh, dass es bei uns diese Vorgaben gibt!
Gruß Georg
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Werner
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Werner »

Oh mein Gott, was hab ich da nur losgetreten.
Also:
Wenns hart auf hart kommt ist der Nibbi natürlich nicht zulässig, genau so wenig wie der neue Alternativvergaser von Bing den der Club anbot.
Auch nachgefertigte Dämpfer, Auspuffanlagen und Bremsenteile , Nockenwellen sind wohl genau so wenig zulässig.
Jeder sollte selbst entscheiden, wenn er sich mit seinem Roller im Straßenverkehr bewegt, wie er das handhabt.
Ich denke da kann man endlos diskutieren.
Zum Nibbi ist nun alles gesagt und es sollte nun Schluss sein
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