Nibbi Vergaser

Motor-Vergaser-Antrieb
Pema
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Pema »

An Ralf Ernst
- hast Du meine PN bekommen?

Gruß
Pema
Lars
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Lars »

Hallo Pema,
aus gegebenem Anlass: wenn eine PN nicht mehr in Deinem Postausgang zu sehen ist, wurde sie vom Empfänger geöffnet und hoffentlich gelesen.
Das ist auch hier beschrieben: viewtopic.php?t=3525
Viele Grüße
Lars
Pema
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Pema »

Hallo Lars,

danke für Deine Info. :D

Grüße
Pema
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Genua09
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Genua09 »

Guten Abend Werner,
Dein Bericht über NIBBI 22 hat mich sehr neugierig gemacht. Auch ich bin an den Vergaser und an den erforderlichen Adapter zum Ansaugstutzen interessiert. Kann allerdings keine Gussformen herstellen und Holzmodelle schnitzen auch nicht. Halte uns über das Forum BITTE auf dem Laufenden

Gruß
Hans-Leo Bellenberg
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Werner
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Werner »

Hallo Hans Leo, lies dir mal die ganzen Kommentare durch. Mittlerweile hat sich herausgestellt dass der 24 er Nibbi auch gut funktioniert und dafür musst du keinen Adapter bauen
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RELoeser
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von RELoeser »

Moin,

ein paar Nachträge - Ergänzungen:

Besten Dank an Bernd, der mir Mut machte, den Choke etwas "kräftiger" zu betätigen - er hat dann tatsächlich eine Rastung, schnappt also nicht nach der ersten Zündung zurück.

Auf www.nibbiracing.com werden im Shop unter "Power Parts" und dann "Intake Manifolds" Stutzen und Adapter angeboten, die ggf. aufwendige Eigenfertigungen für den PE22 überflüssig machen können - mal schauen (ich habe das nur nebenher gesehen, aber nicht genauer geprüft).

Was die Eintragerei in die Papiere angeht:
Es ist völlig korrekt, dass ein veränderter Vergaser in die Papiere eingetragen werden muss, genauso wie andere Reifen(-größen), ein veränderter Auspuff, ein anderes Federbein, größere Ansaugquerschnitte oder Ventildurchmesser usw.
Soll heißen: Technische Änderungen, die Sicherheit, Fahrverhalten oder Leistung betreffen, müssen abgenommen sein. Wie ernst man das nimmt, hängt vielleicht auch ein wenig mit der Offensichtlichkeit ab - bei einem Vergaser ist das also möglicherweise ein MUSS.

Ich habe mal die Firma NIBBI (info@nibbiracing.de) angeschrieben mit der Bitte um (irgendwelche) Unterlagen zum PE24, die bei einer Eintragung hilfreich sein könnten - leider erhielt ich eine freundliche Absage ("... mit Eintragung haben wir keine Erfahrung, da wir den Vergaser im Rennsport einsetzen. ...").
So hege ich die Hoffnung, dass es irgendwo einen einsichtigen Sachverständigen gibt, der auch ohne ausführliche Dokumentation einen alternativen Vergaser abnehmen und eintragen mag.
BTW: Kennt jemand eine Möglichkeit, in unserem niedrigen Leistungsbereich eine einigermaßen vertrauensvolle Leistungsmessung machen zu lassen? Könnte ja sein, dass man damit ein schlagendes Argument hat (einmal gut laufender Bing, im Vergleich zu magerem NIBBI)...

Das werde ich nun demnächst in Angriff nehmen und freue mich auf regen Austausch mit Gleichgesinnten - vielleicht gelingt es ja, einen Königsweg zu ebnen, ggf. sogar mittels irgendwelcher anderweitig erhaltener Unterlagen und mit gesundem Menschenverstand.

Und ja - solange das nicht erfolgt ist, fährt man mit einem NIBBI faktisch "ohne Betriebserlaubnis", was dem einen oder anderen Streckenposten aufstoßen und ihn zu einem Ticket verleiten mag.
Wie wahrscheinlich ist das?
Was die Konsequenzen angeht, so ist im Fall eines (Un-)Falles der Verlust des Versicherungsschutzes davon abhängig, ob die unerlaubte Veränderung ursächlich war für den Unfall - bei einem Vergaser ist das m.E. schwer zu begründen.
Viele Grüße aus dem Norden,
Ralf Ernst
geo
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Registriert: 11.05.2020, 13:08

Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von geo »

Hallo Heinkelgemeinde,
da ich die "Oldtimer-Markt" als seriöse Zeitschrift betrachte, lässt mich diese Aussage das ganze Thema etwas entspannter sehen.
Sicher wird es den einen oder anderen Anwalt geben der das anders sieht, aber, dass man durch den Einbau eines Teiles ohne ABE seinen Versicherungsschutz verliert, ist so glasklar wohl nicht.

https://oldtimer-markt.de/aktuell/nachr ... l-trotzdem
Gruß Georg
tpritscher
Beiträge: 42
Registriert: 18.03.2020, 17:41

Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von tpritscher »

Hallo zusammen,

nachdem ich mit dem Club-Vergaser Bing 1/22 auf meinem 102A1 nie so ganz zufrieden war, hab ich mir auch mal den nibbi PE24 zugelegt.
Ich muss sagen ich bin, wie die anderen auch, ziemlich angetan von dem Ding!
Muss sicher noch etwas "erfahren", aber die Grundabstimmung ist schonmal gut. Heute das Sommerloch genutzt und eine kleine Runde gedreht.
Nadel habe ich eine Kerbe höher (4. von oben), da bein schnellen Gasgeben ein Loch zu spüren war.
Leider noch keine Erkenntnis darüber weil es schon wieder mal regnet. :(
Für die Anschlüsse Einlass und Luftfilter habe ich (da auch Vespa und Lambretta in meinem Fuhrpark stehen) bei einem der großen Händler folgendes gefunden, was meiner Meinung nach perfekt passt:
Ansauggumme 28,5/28,5 mm
https://www.scooter-center.com/verbindu ... 32986.html
Der Nibbi hat 31mm Anschlussdurchmesser, Schlauch lässt sich aber gut montieren. Durchmesser Ansaugkrümmer 29mm
Luftfilter BGM/Marchald 46mm
https://www.scooter-center.com/luftfilt ... 16912.html
Andere Luftfilter wären zu lang, begrenzt durch den Abstand zum Benzinhahn
Anbei ein Bild von meinem Setup.
Die beiden Muttern gleichen das zu lange Gasseil aus; da werd ich mal eine Spannschraube nachrüsten
Das einzige was mir nicht ganz gefällt ist der Anschluss Benzinschlauch, hier auch noch ein Foto. Der Schlauch liegt am Tankboden an und ist evtl. höher als der Benzinauslass am Hahn, evtl. kann ich hier noch ein Winkelstück montieren.
Soviel von hier! :D
Dateianhänge
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haile
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von haile »

hallo ihr,
würde ich nicht aufmerksam alle forumsbeiträge lesen, wäre ich nie auf die idee gekommen, dass der einbau eines nibby- oder xy-vergaser ein problem mit tüv, erlöschen der betriebserlaubnis usw. ist. das macht man doch nicht aus tuning-zwecken?!?
erlischt bei der perle mit einbau eines delorto oder bing vergasers auch die Betriebserlaubnis?
was wäre, wenn man ein bosch- rücklicht an den A1 baut? oder einen luis-gepöckträger? oder cube griffgummis oder eine A2 stossstange an den A0 usw….
mfg & have a nice day
Matthias

„im wesen des heinkel-rollers liegt es, freude zu bereiten!“
(aristoteles)
Rued
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Re: Nibbi Vergaser

Beitrag von Rued »

Natürlich kanns uns egal sein, aber im besten Deutschland aller Zeiten gibts halt diese Vorschriften. Und ein anderer Vergaser ist halt eine technische Veränderung, womit die Betriebserlaubnis erlöscht. Wenn das wirklich irgendein (uniformierter) Blödmann wissen will, kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.
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