ich persönlich finde das große "Kuchenblech" superschön und passend für unsere Roller und bin froh, das es bei meiner Ummeldung in 2006 keine Alternative gab.
Was sich der Gesetzgeber bei den Veränderungen gedacht hat bleibt Spekulation.Die schmalen Kennzeichen sind an unseren Rollern optisch einfach nur haarsträubend!
Allerdings war ich bisher der Meinung, dass man bei Krafträdern (sprich auch Kraftrollern) keine Wahlmöglichkeit mehr hat und zwingend das schmale Kennzeichen zugeteilt bekommt.
Zu klären wäre in der FZV der Unterschied zwischen einem zweirädrigen Kraftfahrzeug und einem Kraftrad??
Ich kenne kein zweirädriges Kraftfahrzeug welches NICHT ein Kraftrad oder ein Kraftroller ist!
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm
Vielleicht befindet sich unter uns Heinkelanern ja vielleicht ein sachkundiger Verwaltungsangestellter einer Straßenverkehrsbehörde, der hier entsprechende Auskunft geben könnte?
