Baujahresbestimmung Heinkel Roller

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HAL2000
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Re: Baujahresbestimmung 103A2

Beitrag von HAL2000 »

Fg.-Nr. 0 258 925, Ez: 25.05.1964
"Der ist aber schnuckelig!" (Fahrer einer englischen Rickman Rennmaschine zu meinem Roller an der roten Ampel)
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heinkel-bernd
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Re: Baujahresbestimmung 103A2

Beitrag von heinkel-bernd »

Danke an Alle, die bisher ihre Daten zur Verfügung gestellt haben :D

Hier mal eine vorläufige Zusammenstellung :
Zuordnung E.Z.-F.jpg
Dürfte für Rollerchris (?) interessant sein !

Ich hoffe, das war noch nicht Alles :wink:

Habe die Liste erweitert am 11.08.2016
Zuletzt geändert von heinkel-bernd am 11.08.2016, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
LeierLeo
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Re: Baujahresbestimmung 103A2

Beitrag von LeierLeo »

Hi
Meiner ist laut Typenschild Bj. 1965
Erstzulassung: 28.05.1966
FG.Nr. 0262417

und noch einer
FG.Nr. 0261322
Erstzulassung: 24.05.1965

Viele Gruesse

Leo
Zuletzt geändert von LeierLeo am 11.08.2016, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
Klaus Drobig
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Re: Baujahresbestimmung 103A2

Beitrag von Klaus Drobig »

Mein A2 hat die Fg Nr 228744 und ist im April 1962 zugelassen worden.

Wenn ich mir die bisher angegebenen Daten so ansehe war meiner wohl ein Ladenhüter.

Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
derbeweis
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Baujahr eines Rollers bestimmen.

Beitrag von derbeweis »

Ich habe einen Rahmen mit der Nummer 152866 und Reste eines Rollers gekauft. Papiere und Typenschild fehlen. Laut Nummer müsste das ein 103A0 sein. Die Nummern gehen ja laut Aufstellung von 140001 bis 170000. Wie bekomme ich das Baujahr festgestellt und wie bekomme ich neue Papiere. Ich möchte nicht anfangen mit dem Aufbau bevor ich Papiere habe.
Vielleicht weis von euch einer Rat
Gruß Burkhard
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heinkel-bernd
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Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.

Beitrag von heinkel-bernd »

Servus Burkhard,
derbeweis hat geschrieben: Laut Nummer müsste das ein 103A0 sein. Die Nummern gehen ja laut Aufstellung von 140001 bis 170000.
Und wenn der Roller schon 10-Zoll Räder (4.00-10) besitzt, kannst Du Dir sicher sein :wink:

Der älteste Brief in meiner kleinen Sammlung hat leider schon die Rahmennummer 151237 und ist auch schon ein
"Ersatz-Brief"
So viel ich weiß, werden diese Ersatzbriefe immer auf den 01.07. des entsprechenden Baujahres datiert.
Sicher ist jedenfalls, dass Dein 103 A-0 mit dieser frühen Rahmennummer 1956 gebaut wurde.

Auskünfte zur Erlangung der Ersatzpapiere geben der TÜV und die Zulassungsstelle.

Die Kopie eines Originalbriefes für die Ausstellung des Ersatzbriefes kann ich Dir als PDF zumailen, wenn Du mir per P.N.
Deine E-mail-Adresse mtteilst :D

Ansonsten,
Frohes Heinkelschrauben.jpg
Zuletzt geändert von heinkel-bernd am 12.12.2016, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
derbeweis
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Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.

Beitrag von derbeweis »

Danke für die Antwort. 1956 hatte ich auch schon getippt. Eine Briefkopie habe ich gerade von einem anderen Heinkel Kolegen aus dem Forum bekommen. Aber Danke für das Angebot.
Gruß Burkhard
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Hans
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Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.

Beitrag von Hans »

Hi,
bitte hier mal berichten, wie das Beschaffen eines Ersatzbriefes gelaufen ist. Man hört von diversen Problemen, wegen neuerer Bestimmungen.
Gruß
Hans
Gundolf 5530
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Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.

Beitrag von Gundolf 5530 »

Moin Moin

Alle Jahre wieder.....

Eben beim KBA reingeguckt...
FRAGE : Benötige ich für die Fahrzeugzulassung noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung?
ANTWORT : Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfiel die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR.
FRAGE: Ich habe einen Oldtimer aufgefunden (z. B. „Scheunenfund“), wieder aufbereitet und möchte das Fahrzeug nun wieder zum Straßenverkehr zulassen. Allerdings fehlen die Fahrzeugdokumente. Was kann ich tun?
ANTWORT:Für zulassungsrechtliche Belange (unter anderem auch Ausfertigung neuer Fahrzeugdokumente) ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht zuständig. Diese Aufgabe obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den örtlichen Zulassungsbehörden. Die Zulassungsbehörden sind in der Regel online mit dem KBA verbunden und können alle Daten prüfen, die für die Zulassung von Fahrzeugen erforderlich sind. Wenden Sie sich bitte an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.

Gruß Gundolf
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heinkel-bernd
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Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.

Beitrag von heinkel-bernd »

Servus Gundolf,

Danke für Deine Recherche und für die interessante Info :D
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
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