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Ideal Windschild an A2

Verfasst: 28.12.2005, 11:28
von Herbert-alt
Ich habe ein großes Windschild, für das ich gern eine TÜV-Abhahme hätte. Das ist doch nötig, oder?
Genügt es, den Musterbericht aus dem Downloadbereich vorzulegen, oder gibt es noch andere Handicaps?
Grüsse vom Steinhuder Meer
Herbert

Verfasst: 28.12.2005, 11:28
von Erich-alt
Nun mit den Scheiben ist das so eine Sache.
Sobald die Scheibe eine Zertivizierung hat, also eine Nr. nach ISO 9000 wird die Scheibe ohne Probleme eingetragen.
Auskunft eine Prüfers und des TÜV-Pfalz den ich extra noch anrief.
Ein Schein von einem anderen Roller bedeutet nichts, ist ja auch richtig wenn sich inzwischen die Vorschriften geändert haben. So durften ja auch mal Autos ohne Gurte zugelassen werden und dürfen heute noch so fahren, aber die neuen halt nicht mehr.
Die Übergangsfristen für die Scheiben liefen um die Jahrtausendwende oder noch davor ab. Wer also eine alte Scheibe, so wie ich hat, der hat halt Pech gehabt. Wer sich eine neue kauft soll halt darauf achten dass die Scheibe nach ISO gefertig ist, das steht auf den Papieren, kann man schließlich verlangen, alles muss jetzt zertiviziert werden.
Keiner kann bei einer Verkehrskontrolle nachweisen dass die Scheibe nicht Orginal wäre, das kann nur der TÜV, denn die haben ja die Orginalbetriebserlaubnis der Heinkelroller vorliegen.

Nur wie wäre es bei einem Unfall mit Verletzten oder gar Toten. Dann sind die Roller "mit nicht gültiger Betriebserlaubnis" gefahren worden.
Was das bedeutet muss ich bestimmt nicht erklären, denn dann kommt man für die Unfallkosten halt selbst auf und darf evt. auch gesiebte Luft atmen.

Also das fahren mit, kann bedeuten dass man mit einem Bein im Knast steht. Die Gesetze sind halt mal so in Germany.
Eine Diskussion wieso der eine TÜV-Prüfer die Scheiben einträgt ein anderer nicht, bringt nichts. Wenn einer Vorschriften nicht beachtet, heist das noch lange nicht dass es richtig ist.

Es müsste allgemein versucht werden, für die Scheiben am Heinkel eine gültige Betriebserlaubnis zu bekommen, ansonsten???

Erich

Verfasst: 28.12.2005, 11:29
von Ralf Bohn
Hallo Erich,
da hast Du recht - "Das mit der Scheibe ist so eine Sache !!"
Ich habe auch so ein Teil zu Hause, aber noch nicht angebaut. Meine Nachfrage beim TÜV (Bayern) hat ergeben, dass, sollte die Scheibe ein gütliges "Anbauteil" fuer den Roller sein, es keine Schwierigkeiten bei der Eintragung gibt. Und es ist ein gütliges "Anbauteil". Ich habe dem TÜV-Prüfer damals auch eine Bescheinigung dazu gezeigt.

@ Herbert - laß Dir die Scheibe optional eintragen, damit Du auch mal ohne fahren kannst !

Gruesse aus der Rhoen
Ralf



Hallo Leute,
ist die Ideal-Scheibe mal in die Jahre gekommen, so verfärbt sich das Plexiglas "gelb". Weiß nicht durch was - denke durch die Sonne ? Gibt's 'ne Möglichkeit diese wieder "durchsichtiger" zu bekommen ? Habe nähmlich eine Scheibe angeboten bekommen, die schon einen "Gelbstich" hat und weiß nun nicht, ob ich mir das Teil holen soll.
Gruesse aus der Rhoen
Ralf

Verfasst: 28.12.2005, 11:29
von Heinkelholgi-alt
Hallo Ralf,

diese Vergilbung, die durch UV-Licht entsteht, ist leider nicht reversibel. Der Kunststoff ist dabei nicht nur oberflächlich, sondern durch und durch verfärbt. Da hilft nur eine neue Scheibe

Gruß Holger

Verfasst: 28.12.2005, 11:30
von Herbert-alt
.... so, die Scheibe ist eingetragen (optional, Danke Ralf). War überhaupt kein Problem!

Gruß Herbert

Verfasst: 28.12.2005, 11:30
von Ralf Bohn
@ Herbert !
Mein Glühstrupf !

@ Heinkelholgi !
Dann kann man mit der vergilbten Scheibe ja gar nichts mehr anfangen ! Bleibt nur noch der Schrott - obwohl der Rahmen noch gut ist ?
Gruesse aus der Rhoen
Ralf

Verfasst: 28.12.2005, 11:30
von Gundolf (5530)
Hallo Ralf
Ich hab mal ne Scheibe ausgewechselt und Makrolon genommen.Ist recht gut zu verarbeiten wenn du es in 1mm nimmst( Wie das Original). Leider hatte ich nur 2mm zur Verfügung...war nicht der Hit,biegetechnisch. Eigenschaften mußt mal googlen.Auf keinen Fall, auch wenn wesentlich günstiger,diese PVC Folie von der Rolle aus dem Baumarkt nehmen. Gesägt habe ich es mit ner Stichsäge, ging astrein.WAS DER TÜV DAZU SAGT WEISS ICH NICHT.Ich meine die neueren Scheiben waren auch aus Makrolon..bin mir aber nicht sicher. Vielleicht weiss da einer mehr.
MhG Gundolf

Verfasst: 28.12.2005, 11:31
von Turmpeter
Hallo Heinkel-Freunde!
Meinen letzten Heinkel.Roller bin ich 1962 gefahren. Jetzt befällt mich erneut der Heinkel-Bazillus...im Klartext:...ich bekomme einen 103-A1(?), (Fgst.Nr.17110 der ca. 20 Jahre im Schuppen Stand..also Restaurations-Projekt ). Motor dreht, Gang rein:..fühlbare Kompression beim schieben,sauberes Öl im Motor. Papiere sind aber keinerlei mehr vorhanden. Ist es schwierig, neue Papiere,Brief,etc. für das Fahrzeug zu erhalten.? Bin für jede Info dankbar..!!..denn ich möchte den Roller aus dem langen Schlaf holen...ihn zu neuem Leben erwecken und eines Tages wieder mit genau dem gleichen Heinkel-Roller-Typ fahren, wie 1962 !
Gruss aus Schleswig ! Peter


...oh....da haben mich zwei Smilies "überrumpelt".. Fgst.Nr. ist #171108 ....bei der Gelegenheit noch eine Frage....wer kann mir sagen,um welchen Typ genau es sich handelt und das Baujahr..??...oder gibt es irgendwo Literatur, wo man solche Info nachlesen kann ??
Danke für jede Hilfe!!
Gruss aus`m Turm ! Peter