Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

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Erdgeschoss
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Erdgeschoss »

Ingo Koch hat geschrieben: 03.11.2022, 16:55 Das ist absolut richtig. Ich konnte aufgrund meiner Tätigkeit bei der Rennleitung da aber schon mal unterstützend mit so einer "Bescheinigung" tätig werden. :mrgreen:
Das kann natürlich (nach-)helfen. :D
Mich ärgert es jedes mal, wenn man bei einem Amt nur mit Vorwissen weiter kommt... eigentlich sind die zum helfen da.
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Hans
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Hans »

Mmmh,
Na ja, die haben schon gesagt, was man braucht: "lückenlosen Nachweis".

Es besteht aber sicher auch Ermessensspielraum. Man muss eine Geschichte glaubhaft machen. Mir ist das gelungen, indem ich den Brief als verloren gemeldet habe und alte Rechnungen über Ersatzteilbestellungen beim Club vorgelegt habe. Die Rechnungen liefen auf meinen Namen und waren 5Jahre alt und älter.
Gruß
Hans
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Erdgeschoss
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Erdgeschoss »

Hans hat geschrieben: 03.11.2022, 21:36 Mmmh,
Na ja, die haben schon gesagt, was man braucht: "lückenlosen Nachweis".
Das ist aber falsch.
Ich konnte z.B. auch nicht von einer aus Dänemark gekauften italienischen Lambretta irgendwas vorbringen, außer dem Fahrzeug selber und einer alten Steuerbescheinigung von 1992 aus Dänemark. In dem Fall stellt die Zulassungsbehörde digital online eine Nachfrage an alle anderen europäischen Zulassungbehördeen, ob zu dem Fahrzeug ein Verlust oder Diebstahl gemeldet ist. Wenn nicht, stellen sie (nach erfolgter technischer Abnahme) deutsche Fahrzeugpaiere aus.
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Hans
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Hans »

Das ist der genannte "Ermessenspielraum". Solche Nachweise oder auch mein beschriebenes Beispiel ersetzen den "lückenlosen Nachweis". Man muss halt nur erreichen, dass der Sachbearbeiter oder der Chef den Spielraum nutzt.
Hans
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Genua09
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Genua09 »

An:
Erdgeschoss--Rücklicht--Hans-- HenningW--Rued--Ingo Koch

Vielen Dank für die Antworten!!
Bin jetzt für mich folgenden Weg gegangen:
Ich habe eine Schriftliche Antwort von der KFZ Zulassungsstelle verlangt über die Verweigerung zur Ausstellung einer ZB II. Diese habe ich auch erhalten. Dieser Antwort habe ich erst einmal schriftlich widersprochen und mein Anliegen nochmals detailliert schriftlich vorgetragen, auch erwähnt, das die FG Nummer nach Ihrer Aussage (der KFZ Zu.-Stelle) nicht mehr im System gespeichert ist.
Jetzt warte erst einmal die Antwort auf meinen Widerspruch ab.

Ich bin jedoch nicht untätig gewesen und habe beim TÜV in NRW und bei der GTÜ in NRW vorgesprochen, den Sachverständigen mein anliegen vorgetragen und kopfschüttelnde SV vor mir gehabt.
Aussage der Überwachungsorganisationen:
Fordern Sie vom TÜV Süd ein Datenblatt an, welches ich auch sofort gemacht habe und mir auch vorliegt..
Weiter, bauen Sie den Roller auf, bringen Sie zum noch zu Vereinbarenden Termin das Datenblatt mit und wir machen eine Vollabnahme des Rollers, Heinkel 103A2.
Mit dieser mängelfreien Vollabnahme wird Ihnen eine ZB I und ZB II ausgestellt.
Datenblatt beim TÜV Süd 146,00 €
Vollabnahme Motorrad ca. 70,00 €

Das werde ich so machen, aber erst einmal warte ich die Antwort auf meinen Widerspruch ab.

Mit freundlichen Heinkel Grüßen aus dem Teutoburger Wald
Hans-Leo Bellenberg
HenningW
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von HenningW »

Hallo Hans-Leo,

das ist ein guter Weg. Aber der TÜV war nicht ganz uneigennützig. 146 € für ein Datenblatt, stramm! Trotzdem, füttere die mit Papier, was ich vorgeschlagen habe, und sie können dann nicht mehr anders.

Wenn das NICHT hilft, würde ich „publik gehen“. Über soziale Medien und die Heinkel-Gemeinde, da kann man doch mal ein nettes Mail an die entsprechende Behörde schreiben, oder?

Mich ärgert es immer (wie viele andere auch), wenn die Herrgötter der Ämter denken, sie sind Herrgott. Nein, sie sind Dienstleister der Bürger, mehr nicht. Nur haben manche das noch nicht kapiert. Es wird Zeit, dass diese Herrgötter ausgerottet werden. Denn Ihr Job ist es zu sagen, was geht und nicht was nicht geht.

Gruß Henning

Heinkel (gut), Yamaha (auch gut), BMW (leider), Honda (top), Suzuki (naja), Cagiva (naja, aber geil, wenn sie fahren!)
Rollerhannes
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Rollerhannes »

Hallo erstmal,

also ich bin ganz neu hier und dies ist mein erster Post (ich werde mich natürlich auch noch vorstellen). Mir widerfuhr folgendes:
ich wollte ein Motorrad der Marke Peugeot, zu dem ich keine Papiere hatte, anmelden. Also, wie weiter vorne schon beschrieben, Datenblatt vom TÜV organisiert und TÜV-Abnahme gemacht, da steht als Tag der Erstzulassung der erste Juli drin. Dann zur Zulassungsstelle! Dort wurde mir gesagt, dass ich einen Kaufvertrag und vom Vorbesitzer eine Kopie seines Personalausweises sowie eine Erklärung von ihm über den Verbleib der Papiere vorlegen soll. Außerdem wurde das vom TÜV eingetragene Datum der Erstzulassung (erster Juli) nicht anerkannt - ich soll das Datum beim Hersteller erfragen. Meinen Einwand, dass dies der Hersteller nicht weiß, wurde nicht akzeptiert. Also den Vorbesitzer kontaktiert und "gottseidank" die geforderten Unterlagen von ihm bekommen. Die Firma Peugeot hat mich erst vertröstet, dass im August Betriebsferien in Frankreich sind und man sich später bei mir melden würde. Das Ganze hat sich dann bis in den Oktober hingezogen, dann bekam ich Bescheid, dass die Firma Peugeot mir keine Auskunft zum Tag der Erstzulassung erteilen kann, weil dies ihnen nicht vorliegt. Mit dieser Mail und den anderen Schriftstücken bin ich dann zur Zulassungsstelle. Dann hat es geklappt! Als Tag der Erstzulassung wurde der erste Juli eingetragen. Ich hab dann noch gefragt, wie man das Datum der Erstzulassung, bei Fahrzeugen deren Hersteller es gar nicht mehr gibt, ermitteln soll. Die Antwort: "Da schreiben wir immer den ersten Juli rein"! Behörden können einem den letzten Nerv kosten.

Grüßle aus dem Schwabenland

Johannes
Der Berg ist steil, die Sonne sticht, den Heinkelfahrer juckt das nicht.
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Erdgeschoss
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von Erdgeschoss »

Rollerhannes hat geschrieben: 08.11.2022, 11:13 ... Außerdem wurde das vom TÜV eingetragene Datum der Erstzulassung (erster Juli) nicht anerkannt - ich soll das Datum beim Hersteller erfragen.
...
Auch das ist uninformierte Willkür. Die Dienstanweisung (Information der ZlSt Grasbrunn) sieht vor, dann den 01.07. des betreffenden Jahres festzulegen.


Der Ärger mit diesen niederen Beamten oder staatlich Angestellten ist aber landläufig bekannt, ich habe auch schon Fahrzeuge auf mich (München Landkreis) zugelassen, um sie dann einem Freund in München Stadt zu "verkaufen".
Wie alle schon gesagt haben, "füttern" mit dem, was sie wollen, Rabatz machen bringt (meistens) genau das Gegenteil.
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HenningW
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Re: Fahrzeuganmeldung ohne Brief RAHMEN

Beitrag von HenningW »

Hallo alle zusammen,

wie ich und Erdgeschoss schreiben:
Zitat Erdgeschoss: „Wie alle schon gesagt haben, "füttern" mit dem, was sie wollen“.

Zitat Rollerhannes:
„Dann zur Zulassungsstelle! Dort wurde mir gesagt, dass ich einen Kaufvertrag und vom Vorbesitzer eine Kopie seines Personalausweises sowie eine Erklärung von ihm über den Verbleib der Papiere vorlegen soll“.

Ja, wo ist das Problem? Mach einen Kaufvertrag und bringe von Deiner Oma (der Vorbesitzer war doch Deine Oma, oder?) eine Kopie des Personalausweises und eine Erklärung vom Verbleib der Papiere bei. Das kannst Du alles selbst machen.

Füttern, das ist das wichtige!

So, wie Du/Ihr jetzt vorgeht, ist Eure Sache. Ratschläge gab es genug. Trotzdem viel Glück.

Gruß Henning
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