Servus Jürgen,
Kutte1407 hat geschrieben: 02.02.2020, 23:40
ich möchte gerne mein Standlicht am 103 A2 als TFL nutzen.
Davon möchte ich Dir unbedingt abraten
1.) selbst wenn das LED-Leuchtmittel eine allgemeine E-Zulassung hätte, gilt es immer noch als Standlicht
und das darf während der Fahrt nicht alleine leuchten ! Nur im Stand oder zusammen mit dem Fahrlicht !
2.) Es bringt Dir tagsüber während der Fahrt weniger Sicherheit, als mit Abblendlicht zu fahren, da diese
eine LED-Leuchte viel zu schwach ist und im Reflektor überall hin strahlt, nur nicht gebündelt nach vorne
Sinn und Zweck eines (zugelassenen, RL für Running Light) Tagfahrlichtes ist es, dass die Frontpartie, besonders
bei einspurigen Fahrzeugen, für andere Verkehrsteilnehmer "auffälliger" wird und das dient vorrangig DEINER
Sicherheit
Zugelassene Tagfahrleuchten besitzen sehr helles weisses Licht das genau horizontal nach vorne abstrahlen muss !
Deshalb zeigt auch tagsüber das Abblendlicht wenig Wirkung, da es leicht nach unten strahlt.
Ich bin in der Zeit ohne meinem TFL
tagsüber immer mit Fernlicht gefahren und das empfehle jedem, der nicht
über ein TFL verfügt. Auch gelegendlich entgegenkommende Polizeistreifen haben sich daran nicht gestört.
Energetisch ist es ja egal, ob jetzt Dein Abblendlicht 35 W oder das Fernlicht 35 W zieht. Eine etwas bessere Licht-
ausbeute bringt aber auch die Halogenlampe 35/35W, die es für den originalen Reflektor im Heinkelteile-Lager gibt.
Von grossem Vorteil ist aber auch, dass ein LED-TFL nur einen Bruchteil der Energie verbraucht als das Fahrlicht
mit Glühlampen .
Ein Verkäufer, der LED-Standlicht-Leuchtmittel als Tagfahrlicht anbietet, kennt die Zulassungsbestimmungen nicht
und handelt fahrlässig gegenüber den Käufern ! (Im schlimmsten Fall Erlöschen der Betriebserlaubnis)
