Habe einen 103A2, braucht noch einen Bruder
bin deshalb gerade dabei evtl. einen 102A1 zu erwerben, dieser hat keine Blinker BJ 54
Was sagt da die Tüv-Vorschrift, muss ich da Blinker nachträglich ranbasteln?
Der Roller wurde mit einem Oldtimer Kennzeichen 07 sporadisch bewegt.
Ich möchte dies ändern, also normal anmelden, heißt dann auch zum Tüv, muss ich hier eine Vollabnahme machen vor dem anmelden?
im Voraus danke
Gruß Rainer