102A1 Blinker vorgeschrieben / Tüv?

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opa1400
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102A1 Blinker vorgeschrieben / Tüv?

Beitrag von opa1400 »

Hallo zusammen,

Habe einen 103A2, braucht noch einen Bruder :)
bin deshalb gerade dabei evtl. einen 102A1 zu erwerben, dieser hat keine Blinker BJ 54
Was sagt da die Tüv-Vorschrift, muss ich da Blinker nachträglich ranbasteln?
Der Roller wurde mit einem Oldtimer Kennzeichen 07 sporadisch bewegt.
Ich möchte dies ändern, also normal anmelden, heißt dann auch zum Tüv, muss ich hier eine Vollabnahme machen vor dem anmelden?

im Voraus danke

Gruß Rainer
Rollerchris
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Registriert: 08.02.2007, 20:52
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Re: 102A1 Blinker vorgeschrieben / Tüv?

Beitrag von Rollerchris »

Hallo Rainer
Der 102 A 1 braucht keinen Blinker nachgerüstet bekommen. Für den Roller wurde 1954 vom Kraftfahrt Bundesamt eine ABE erteilt ohne die Blinker und das gilt auch heute noch. Der Tüv kann eine Nachrüstung nicht verlangen. Solange du die Fahrtrichtungsänderung per Handzeichen deutlich anzeigst, sagt auch die Polizei nichts. Das ist die rechtliche Seite. Die andere ist die praktische im heutigen Strassenverkehr, wo die Sache mit den Handzeichen nicht mehr so präsent ist. Ich habe mich damals für Blinker an meinen drei Gang entschieden, aus Sicherheitsgründen.

Mit besten Rollergrüßen

Rollerchris
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