Scheinwerfereinstellung 103-A1 neues Gesetz?!
Verfasst: 05.07.2014, 00:26
Hallo,
ich war zur HU und erstmals wurde die Scheinwerfereinstellung als zu niedrig bemängelt. Bisher war das kein Grund zur Beanstandung, aber das Gesetz habe sich geändert, sagte man mir. Nun ist ja eine bessere Ausleuchtung der Fahrbahn mit dem 35W-Teelicht kein falscher Ansatz. Der nette Prüfer hat an den drei Schrauben für den Chromring so lange justiert, bis er den Lichtkegel durchwinken konnte. Gefallen hat ihm das selber nicht, denn nun stand der Chromring deutlich von der Karosserie ab.
ich war zur HU und erstmals wurde die Scheinwerfereinstellung als zu niedrig bemängelt. Bisher war das kein Grund zur Beanstandung, aber das Gesetz habe sich geändert, sagte man mir. Nun ist ja eine bessere Ausleuchtung der Fahrbahn mit dem 35W-Teelicht kein falscher Ansatz. Der nette Prüfer hat an den drei Schrauben für den Chromring so lange justiert, bis er den Lichtkegel durchwinken konnte. Gefallen hat ihm das selber nicht, denn nun stand der Chromring deutlich von der Karosserie ab.