Umweltzone und die Heinkel Kabine

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anh
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Umweltzone und die Heinkel Kabine

Beitrag von anh »

Unser Heinkelmitglied Herrman Hanser fragt, wie es sich mit der Umweltzone für unsere Kabinen verhält:

Hier eine Information vom TUV Nord aus dem Jahr 2009 zu diesem Thema:

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TÜV NORD Mobilität
Tel.: 0800 8070600, infocall: 0511 986-2235, Fax: 0511 9861747
info@tuev-nord.de


Für kleinere Oldtimerautos freie Fahrt in Umweltzonen mit der Umschreibung in eine EU-Fahrzeugklasse PKW, LKW und Busse sind Fahrzeuge der EU-Klassen M oder N. Sie dürfen die in vielen deutschen Städten eingerichteten Umweltzonen nur befahren, wenn sie mit einer entsprechenden Umweltplakette gekennzeichnet sind. Oldtimer mit H-Kennzeichen sowie Motorräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge und andere Leichtfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse L dürfen Umweltzonen auch ohne Plakette befahren.
Aus wirtschaftlichen Gründen fahren Oldtimer mit kleinem Hubraum in der Regel nicht mit H-Kennzeichen. Da sie in den Fahrzeugdokumenten als „PKW“ beschrieben sind, dürfen sie mit dieser Einstufung keine Umweltzonen befahren. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bereits zugelassene Kleinst-Pkw, insbesondere aus den 50er und 60er Jahren, als Leichtfahrzeuge der EU Fahrzeugklasse „L“ gemäß Richtlinie 2002/24/EG zu beschreiben. Als Fahrzeuge der Klasse „L5e“ werden sie bezeichnet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
  • - Hubraum von mehr als 50 cm³ im Fall von Verbrennungsmotoren und / oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    - Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern oder mit vier Rädern, wobei auf einer Achse ein Doppelrad vorhanden sein muss. Dabei wird eine Doppelradanordnung als ein Rad betrachtet, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Reifenaufstandsflächen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist.
Als vierrädrige Oldtimer der EU-Fahrzeugklasse „L7e“ werden sie bezeichnet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
  • - Die Leermasse beträgt maximal 400 kg
    - Die maximale Nutzleistung beträgt 15 kw
Zur Umschreibung muss das Fahrzeug von einem Sachverständigen an einer TÜV-STATION begutachtet werden.
Mit der Einstufung in diesen EU-Fahrzeugklassen darf das Oldtimerauto Umweltzonen befahren.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre
TÜV NORD Mobilität
Produktmanagement
Hannover, 8.4.2009

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Weitere Informationen zu diesem Thema hat uns unser Partner ADAC zusammengestellt. Hier die Link

http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... geId=45956

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Andreas
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