Zulassung Heinkel Kabine

Alle Fragen rund um Heinkel-Kabine und Trojan
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euro-trotter
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Zulassung Heinkel Kabine

Beitrag von euro-trotter »

Hallo,
bin brandneu hier, habe auch (noch?) kein eigenes Fahrzeug. Ich sammele gerade alle Informationen und schau mich um.

Was mich gerade interessiert ist: Weche Möglichkeiten der Zulassung gibt es für eine Heinkel Kabine ?
Ist die eigentlich ein ein PKW ?
Macht es Sinn, sie als Oldtimer zuzulassen ? Und was sind die Vor- und Nachteile:
- Ist es dann billiger oder teurer ?
- Wie ist es mit den Umweltzonen in der ein oder anderen Zulassungform ?

Würde mich sehr freuen, da ein paar Hilfestellungen zu erhalten.
Gern rufe ich auch zurück, wenn mir jemand eine PN sendet.

Vielen Dank im Voraus !

Martin
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Stephan Tödt
Beiträge: 244
Registriert: 14.12.2005, 20:00
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Re: Zulassung Heinkel Kabine

Beitrag von Stephan Tödt »

Hallo Martin,
die Kabine ist außer in Skandinavien ein PKW!
Ein H-Kennzeichen lohnt sich auf keinen fall. Wenn ich eins sehe, sage ich immer „Kuck mal, ein H-Kennzeichen, der muss Geld haben!“. Es ist wesentlich teurer! Es gibt aber auch Zeitgenossen, die legen wert darauf, an ihrem Oldtimer ein H-Kennzeichen zu haben. Ich meine, die Dinger erkennt man auch ohne H-Kennzeichen als Oldtimer, aber jeder wie er es mag!
Die Umweltzone ist kein Problem, die Dreirad-Kabine sowieso und die Vierrad-Kabine ist auch kein großes Problem. Da die beiden Hinterräder starr auf einer Achse sitzen werden sie als ein Rad anerkannt. Man brauch aber, wenn ich es richtig mitbekommen habe, eine Eintragung in den Papieren, was aber kein Problem darstellen sollte.

Dann mal viel Spaß!

Gruß Stephan
Typenreferent für die Modelle 103A0 bis A2. Im Auftrag des Heinkel-Club Deutschland e.V.! ;-)
kabinchen
Beiträge: 18
Registriert: 30.10.2007, 16:28

Re: Zulassung Heinkel Kabine

Beitrag von kabinchen »

Hallo Martin, hallo Stephan,

genau. Du musst den Eintrag wählen "Dreirädriges KFZ". Das trägt der TÜV ein. Sonst ist die Kabine laut Definition "PKW" automatisch ein Vierrad, so ein Scheiß ist das. Genaugenommen darf ein PKW ohne H-Kennzeichen dann auch mit drei Rädern nicht in die Umweltzone...
Ich habs richtig eingetragen, wenn Ihr eine Briefkopie braucht, sagt einfach Bescheid.
Viele Grüße aus dem Sauerland, Achim
Bodmanheinkler
Beiträge: 4
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Re: Zulassung Heinkel Kabine

Beitrag von Bodmanheinkler »

Hallo Martin, ich werde im Frühjahr meine restaurierte Heinkel Kabine Baujahr 150 Baujahr. 56. zulassen. Könntest du mir eine Kopie von deinem Brief geben, damit ich die richtigen Daten eintragen kann! Ich habe nur einen Schweizer Brief, da ich das Fahrzeug aus der Schweiz importiert habe. Wobei das eine eigene Geschichte war. Wir können gerne telefonieren hier meine Nummer: 01702663590. Du kannst mir auch eine SMS schreiben und ich rufe dich gerne zurück. Lieben Gruß vom Bodensee Michael
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haile
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Registriert: 13.11.2015, 15:14
Wohnort: Weißenburg

Re: Zulassung Heinkel Kabine

Beitrag von haile »

bitte beachten bei zulassung als dreirädriges kfz, also EU-klasse L5e:

motorradführerschein erforderlich und helmpflicht!!!
mfg & have a nice day
Matthias
michaelrack
Beiträge: 2
Registriert: 27.02.2017, 15:21

Re: Zulassung Heinkel Kabine

Beitrag von michaelrack »

Hallo,

habe gerade das Forum durchstöbert,dabei ist einiges nicht ganz richtig,bzw muss ergänzt werden.

die Fahrzeugklasse L5e für die Heinkelkabine ist aus rechtl.Gründen eigentlich nicht mögl.,diese ist nur für Fahrzeuge,die nach der entsprechender EG Richtlinie geprüft sind und eine EG Betriebserlaubnis besitzen,möglich!
Sollte es jedoch jemand geschafft haben die Heinkelkabine als L5e Fahrzeug eingetragen bekommen zu haben,wird er sich freuen,denn der Versicherungstarif ist oft billiger.
Richtig ist der Eintrag Dreirädriges Kraftfahrzeug,Schlüsselnr.2603 00.Ältere Beschreibungen(in alten Fahrzeugscheinen),bei denen die Kabine als PKW beschrieben wird, weisen diese aber nicht autom.als 4Rad aus--nur die 4Radkabine.Die Dreiradkabine hat unter der Nr(weiss nicht mehr)Räder: eine Schl.Nr.5 eingetragen,die nicht 5Räder bedeutet,sondern Dreiradfahrzeug.

Am 19.01.2013 gab es eine neue Führerscheinrichtlinie,dabei wurden die Dreiradfahrzeuge führerscheinrechlich den Motorrädern zugeschlagen,ältere Führerscheine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit,ab diesem Stichtag brauchen aber die neuen Führerscheininhaber die Klasse A1!!!Das heisst aber auch, dass man ab 16 Jahren mit FS Klasse A1 eine Heinkelkabine fahren kann.
Bei Führerscheinumschreibungen mit Ersterteilung vor dem 19.01.2013 bekommt man nun bei alter Klasse B oder 3 usw nun auch den A1 zugeteilt.allerdings beschränkt auf Dreiradfahrzeuge.


so,jetzt langt es für heute

Michael
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