Moin, Moin
hatten wir alles schon im alten Forum, nur nützt das dir ja nix...
1) Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrtbundesamt
http://www.kba.de
beantragen, kostet 14,20 wird dir zugeschickt per Nachnahme, kann leicht 3 Wochen dauern bis du sie hast,und ist 4 Wochen gültig ab Ausstellung.
2) Wenn du sie hast, zum Tüv Untersuchung nach § 21 ( Vollabnahme) kostet in SH 53,36 Euro. Ich habe immer einen Brief vom Heinkel mit, damit der Tüv die Daten hat, ist ganz hilfreich...
3) Mit Deckungskarte von Versicherung, der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA,dem Tüv Bericht und wenn du schlau bist einen Kaufvertrag in dem drinnen stehst:
a) Das du der Kaüfer bist
b) Wer der Verkäufer ist
c) das keine Rechte dritter an dem Fahrzeug bestehen
d) Das Baujahr......
Damit gehst du zur Zulassungsstelle und läßt den Heinkel zu.
Nun ist das ja alles neu ab 1.10.05 oder so...davor hast du dann den KFZ Schein mitbekommen, der Brief wurde dir dann nach einigen Wochen nach Ende der Aufbietungsfrist zugeschickt....wie das aktuell ist weiß ich auch nicht genau, aber notfalls kann man da ja anrufen.
Im Brief und Schein steht dann als Baujahr der 1.7 . Machen die immer so, weil ja nicht das genaue Datum bekannt ist. Sonst müßtest du ja auch den ganzen Akewars nicht machen. Kosten bei der Zulassung um die 80 Euro plus Nummernschild.
Randbemerkung:
Das Baujahr kannst du dir fast aussuchen,die haben absolut keine Peilung. Anhand der Fahrgestellnummer kannst du dir das aber auch ungefähr ausrechnen wann es gewesen sein kann. Obwohl auch das wieder eine Milchmädchenrechnung wird, einfach Stückzahl beispielsweiser produzierter A2 durch Herstellungsmonate teilen. Erstmal wurde der A2 am Anfang mehr gekauft als am Ende, und im Winter war auch nicht der Absatz soooo doll.
Der eine und der andere läßt gerne bei seinem 103 A2 , 1960 eintragen. Das verzeiht schon mal auf dem ersten Blick einige Sachen die evtl. Baujahrsbedingt so eigentlich nicht vorkamen.
zb: Lichtschalter mit 2 oder 3 Schaltmöglichkeiten
Stoßstange
Haube mit 1 oder 2 Sicken
beide Embleme..Neu oder alt
Scheinwerfertopf und Scheinwerfer
Beinschild
Kragen etc.
Da bin ich wohl etwas abgeschweift...
Kaufvertrag ist schon nicht unwichtig, sonst kannst du auch damit rechnen, das du noch eine eidesstattliche Erklärung abgeben mußt, ist ja auch nichts schlimmes, aber...richtig: Kostet auch Geld !!
Wenn du keinen Kaufvertrag hast...verkaufe den Roller an deinen Freund, und kaufe ihn am nächsten Tag wieder zurück, mit Vertrag, du verstehst.
Mit dem Abgas spielt alles keine Rolle, da soll ja auch was kommen, betrifft aber uns nicht, noch nicht...
Den ganzen Kram schreibe ich jetzt zum dritten Mal im Forum, mal sehen wie oft noch...