120/90 Reifen, rechtliche Seite...

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Gundolf 5530
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120/90 Reifen, rechtliche Seite...

Beitrag von Gundolf 5530 »

Moin Moin

Muß mal etwas weiter ausholen....
Also: Eingetragen in den Papieren sind ja serienmäßig 4.00x10". ( Bei den 103 er Touristen )
Diese gibt es meines Wissens ja nur noch von Sava,Conti und Metzeler.
Nun haben ja einige, wie man liest, 120/90-10. Ist klar, Lastindex und Geschwingigkeitsmerkmale müssen passen,Streben des vorderen Kotflügels etwas auseinanderbiegen, leicht erhöhter Abrollumfang.
Diese gibt es von unzähligen Herstellern in x-verschiedenen "Profilvarianten" ( Denke auch, das die vielumworbene Jugend eher auf ein modernes Profil abfährt als auf das Blockprofil)

Wie sieht es mit dem eintragen aus?
Hat das schon mal einer gemacht, oder fahrt ihr alle "schwarz" ?? ( Wird heute überhaupt noch eingetragen ??)

Mein Eindruck ist, das es da doch sehr unterschiedliche Auffassungen seitens des Tüv gibt.
Ein Fall ist mir bekannt, wo jemand mit den 120/90-10 zum Tüv ist, und der Tüv Mensch auf ein Einzelgutachten bestand, was so um die 2-300 Euro kosten sollte.Das würde allerdings auch den "Eignungstest" des Tüvprüfers im Fahrversuch beinhalten....Andernfalls wäre die Betriebserlaubnis erloschen usw.( Mal etwas albrig werden: Sicherlich wird dann unsere Einweisung an den Tüvprüfer gegengerechnet, sonst kommt er ja gar nicht vom Hof....)
Bisher war ich immer der Meinung, das es irgendwo ne Datenbank gibt in der alle zulässigen Reifenquerschnitte und so stehen.
Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht ?
Wie sieht das nun alles rein rechtlich aus ?
Hat da irgendwer irgendwas schriftliches ?
Freue mich auf eine rege Anteilnahme...
Im übrigen sind die meisten Tüv-Dekra-GTÜ Menschen nette Kerle, nur ist es halt wie im richtrigen Leben, es gibt solche und solche.

Gruß Gundolf
erasmo
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Re: 120/90 Reifen, rechtliche Seite...

Beitrag von erasmo »

Moin Gundolf !

Ohne Eintragung ist es einfach. Die ABE ist damit ausgehebelt und wenn du einen Unfall hast, kann deine Versicherung dich im Regen stehen lassen.

Für die Eintragung brauchst du eine Freigabe des Reifenherstellers, die sich auf die Größe und das Profil gezieht.

Die Technischen Daten findest du am Besten im Conti-Reifenhandbuch (S. 188/189)
Bild

http://www.conti-online.com/generator/w ... ch_de.html

Problem der Reifen-Größe 120/90-10 ist, dass sie für die 50 ccm Ballon-Reifen-Scooter (Yamaha Booster / Piaggio TPH u.a.) konzipiert wurden. Deshalb haben sie einen geringen Speed- und Loadindex. Für 120/90-10 liegt er bei 56J. Dies bedeutet der Reifen hat bei eine maximale Tragfähigkeit von 224 kg bei 100km/h. Dagegen hat der in verstärkter Bauweise für Heinkel angebotene Conti K 62 in 4.00-10 eine Load-/Speedindex von 69J, was 325 kg maximale Tragfähigkeit bei 100 km/h bedeutet.

Bei 350 kg zulässigem Gesamtgewicht ist ein 120/90-10 mit 56J durch die geringer Tragfähigkeit am Hinterrad praktisch überladen und ein echtes Sicherheitrisiko. Dazu kommt noch, dass der 120er Reifen als Standardfelge 2.75 Zoll hat und die schmaleren 2.50 Zoll Tourist-Felgen die Reifenkontur nicht gerade verbessern.

Zweites Manko der 120er Reifen ist, dass sie mit 129 mm Reifenbreite 11 mm breiter als der Serienreifen sind. Das Handling des Tourist wird dadurch zwangsläufig negativ beeinflusst.

An deiner Stelle würde ich die Finger von den 120er lassen, sondern bei den 4.00-10er bleiben. Auch deshalb, weil mit dem Conti K 62 noch neue Reifen zu haben sind, die durch ihre moderne Karkasse und Gummimischung alles andere als alt sind. Nur wenn ein 120er "modern" aussieht, muss er nicht besser sein.

Wenn du dein Handling übrigens verbessern willst, dann solltest du vorne beim Tourist einen schmaleren Reifen mit 3.50-10 oder 100/90-10 (mit erhöhter Tragfähigkeit 59J) aufziehen. Frag mal die Sportfahrer.

Ciao
erasmo
Gundolf 5530
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Re: 120/90 Reifen, rechtliche Seite...

Beitrag von Gundolf 5530 »

Moin Elmar

Die Reifen die ich im Auge hatte waren z.b von Heidenau und Vee Rubber, die haben alle einen Speeedindex von L oder M also bis 120 oder 130 km/h..
Lastindex wäre bei denen 66, also 300 kg.
Mich interessiert auch mehr wie das mit dem eintragen aussieht.
Anscheinend fahren dann ja wohl alle "ohne", wenn sich hier keiner meldet.

Gruß Gundolf
erasmo
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Re: 120/90 Reifen, rechtliche Seite...

Beitrag von erasmo »

Mit L oder M hast du ausreichend Speed/Lastreserven. Dann bleibt aber das Problem des "nicht verbesserten" Handlings und die Eintragungskosten, die sicherlich die Kosten für einen 4.00-10 übersteigen.

Ciao
erasmo
Wolfgang_M
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Re: 120/90 Reifen, rechtliche Seite...

Beitrag von Wolfgang_M »

Moin,
und hier die derzeit für mich gültige Antwort des TÜV Nord:

Sehr geehrter Herr Moritz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Wir raten unseren Kunden über das Internet die Angebote der namhaften Reifenhersteller zu erforschen. Häufig werden für ältere Motorrad- oder Rollertypen Reifenpaarungen mit neueren Reifentypen angeboten. Die dazugehörigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten Sie üblicherweise dann beim Reifenhändler, wenn Sie die Reifen aufziehen lassen.

Wenn kein Teilegutachten bzw. keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, müsste für die Eintragung im Einzelfall durch einen unserer Sachverständigen im Fahrversuch auf verschiedenen Fahrzustandsstrecken geprüft werden, ob durch die Änderung kritische Fahrzustände auftreten.

Bereits im Vorfeld muss geklärt sein, dass die gewählte Reifengröße auf der serienmäßigen Felge verwendet werden kann, der Abrollumfang nicht wesentlich von der Serienbereifung abweicht und der Freiraum zu Schwinge, Rahmen und Kotflügel unter allen Betriebszuständen ausreichend ist.

Theoretisch ist es möglich die von Ihnen angeführte Alternativbereifung einzutragen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Vorhaben mit einem unserer Sachverständigen an einer TÜV-STATION zu besprechen, an der wir Begutachtungen nach §§ 19 und 21 StVZO durchführen. Sie finden diese über den Pfad

http://www.tuev-nord.de/tnm2009_web/ots/OTS_Start.aspx

-> Bundesland ->TÜV-STATION.

Dort sind die Adressen, Rufnummern und Öffnungszeiten sowie die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.

Es ist hilfreich, wenn Sie zu dem Beratungsgespräch Skizzen, Fotos oder das Fahrzeug mitbringen, damit sich der Sachverständige leichter vorstellen kann, was Sie vorhaben.

Sollten Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie dieses unter der kostenlosen Tel-Nummer 0800-80 70 600 vereinbaren.

Beratungen dieser Art sind leider kostenpflichtig. Dieser Betrag kann ggf. teilweise auf die spätere Begutachtung angerechnet werden.



Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kannegiesser


Ich hoffe, damit ist die Frage geklärt. Hierzu gab es soeben auch noch ein Telefonat, in dem mir vom TÜV Pinneberg gesagt wurde, dass bei gleichem Raddurchmesser und einer Abweichung von max 1 % die Eintragung erfolgen wird. Die Breite spielt keine Rolle, Freigängigkeit muss gegeben sein.
Gruß,
Wolfgang
Heinkel-Fan seit 1978
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www.wolfgang-moritz.de
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