Moin,
ein paar Nachträge - Ergänzungen:
Besten Dank an Bernd, der mir Mut machte, den Choke etwas "kräftiger" zu betätigen - er hat dann tatsächlich eine Rastung, schnappt also nicht nach der ersten Zündung zurück.
Auf
www.nibbiracing.com werden im Shop unter "Power Parts" und dann "Intake Manifolds" Stutzen und Adapter angeboten, die ggf. aufwendige Eigenfertigungen für den PE22 überflüssig machen können - mal schauen (ich habe das nur nebenher gesehen, aber nicht genauer geprüft).
Was die Eintragerei in die Papiere angeht:
Es ist völlig korrekt, dass ein veränderter Vergaser in die Papiere eingetragen werden muss, genauso wie andere Reifen(-größen), ein veränderter Auspuff, ein anderes Federbein, größere Ansaugquerschnitte oder Ventildurchmesser usw.
Soll heißen: Technische Änderungen, die Sicherheit, Fahrverhalten oder Leistung betreffen, müssen abgenommen sein. Wie ernst man das nimmt, hängt vielleicht auch ein wenig mit der Offensichtlichkeit ab - bei einem Vergaser ist das also möglicherweise ein MUSS.
Ich habe mal die Firma NIBBI (
info@nibbiracing.de) angeschrieben mit der Bitte um (irgendwelche) Unterlagen zum PE24, die bei einer Eintragung hilfreich sein könnten - leider erhielt ich eine freundliche Absage ("
... mit Eintragung haben wir keine Erfahrung, da wir den Vergaser im Rennsport einsetzen. ...").
So hege ich die Hoffnung, dass es irgendwo einen einsichtigen Sachverständigen gibt, der auch ohne ausführliche Dokumentation einen alternativen Vergaser abnehmen und eintragen mag.
BTW: Kennt jemand eine Möglichkeit, in unserem niedrigen Leistungsbereich eine einigermaßen vertrauensvolle Leistungsmessung machen zu lassen? Könnte ja sein, dass man damit ein schlagendes Argument hat (einmal gut laufender Bing, im Vergleich zu magerem NIBBI)...
Das werde ich nun demnächst in Angriff nehmen und freue mich auf regen Austausch mit Gleichgesinnten - vielleicht gelingt es ja, einen Königsweg zu ebnen, ggf. sogar mittels irgendwelcher anderweitig erhaltener Unterlagen und mit gesundem Menschenverstand.
Und ja - solange das nicht erfolgt ist, fährt man mit einem NIBBI faktisch "ohne Betriebserlaubnis", was dem einen oder anderen Streckenposten aufstoßen und ihn zu einem Ticket verleiten mag.
Wie wahrscheinlich ist das?
Was die Konsequenzen angeht, so ist im Fall eines (Un-)Falles der Verlust des Versicherungsschutzes davon abhängig, ob die unerlaubte Veränderung ursächlich war für den Unfall - bei einem Vergaser ist das m.E. schwer zu begründen.