Werner hat geschrieben: 07.04.2023, 12:24
Kaufe ich etwa für einen PKW einen Zubehörauspuff ist da immer auch eine Kennung aufgedruckt die bestätigt dass der Auspuff für das Auto zugelassen ist.
Hallo Werner, das stimmt so nicht pauschal. Wenn das Auto älter ist, also in den Baujahren der Heinkels liegt, steht da auch noch nichts drauf.
Solange die Abgasanlage keine Gefährdung macht, also sich jemand daran verbrennen kann, dann wird da nichts beanstandet.
Auch beim Heinkel sind die max. Lautstärken für das Standgeräusch und das Fahrgeräusch im Schein vermerkt. Das könnte kontrolliert werden, sollte das Geräusch ungewöhnlich laut erscheinen.
Mit den Vergasern ist es ähnlich: Solange keine größeren Vergaser montiert werden, wird sich niemand daran stören. Solltest du jedoch mit 120km/h geblitzt werden, so könnte es sein dass sich die Rennleitung das Fahrzeug mal vorführen lässt.
Diese beiden Beispiele sind Reparaturen, das ist was anderes als Umbauten.
Betrachtet man die Kontrollleuchte für den Leerlauf. Das haben alle neueren Fahrzeuge, nicht aber die wirklich alten.
Wie der TÜV sich darauf bezog, dass das Fahrzeug das haben muss kann ich nicht nachvollziehen.
Endweder der TÜV hat sich darauf bezogen, dass die Umbauten nach jetzigen Vorschriften zu bewerten sind, oder das Fahrzeug wurde sogar da jetzt ein Gespann komplett neu bewertet und es wurde eine neue Betriebserlaubnis erteilt.
Auf jeden Fall sind das alles Umbauten, der Beiwagen, die Fußschaltung und der Rückwärtsgang. Wenn es nicht Eintragungspflichtig wäre, hätte es dafür auch kein Gutachten gegeben mit welchem der Schein geändert wurde.
Ich sehe auch nicht alles so eng. Mit dem Heinkel wird man kaum bei einer Motorradkontrolle rausgezogen. Zusätzlich ist wohl auch keiner von der Rennleitung auf diesen Fahrzeugtyp geschult. Solange nichts passiert ist alles gut, aber wenn wegen dem Umbau etwas passieren würde, was ohne den Umbau (zB. Rückwärtsgang) nicht hätte passieren können, hat man ein großes Problem da keine gültige Betriebserlaubnis mehr vorhanden.
Je nach Unfallverletzung würde man sich wohl ein Leben lang Vorwürfe machen.
Die Entscheidung ob man Umbauten eintragen lässt oder nicht muss jeder für sein Fahrzugs selbst entscheiden.