Baujahresbestimmung Heinkel Roller
Re: Baujahresbestimmung 103A2
Fg.-Nr. 0 258 925, Ez: 25.05.1964
"Der ist aber schnuckelig!" (Fahrer einer englischen Rickman Rennmaschine zu meinem Roller an der roten Ampel)
- heinkel-bernd
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Re: Baujahresbestimmung 103A2
Danke an Alle, die bisher ihre Daten zur Verfügung gestellt haben
Hier mal eine vorläufige Zusammenstellung :
Dürfte für Rollerchris (?) interessant sein !
Ich hoffe, das war noch nicht Alles
Habe die Liste erweitert am 11.08.2016
Hier mal eine vorläufige Zusammenstellung :
Dürfte für Rollerchris (?) interessant sein !
Ich hoffe, das war noch nicht Alles
Habe die Liste erweitert am 11.08.2016
Zuletzt geändert von heinkel-bernd am 11.08.2016, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
BERND aus Bayreuth
Re: Baujahresbestimmung 103A2
Hi
Meiner ist laut Typenschild Bj. 1965
Erstzulassung: 28.05.1966
FG.Nr. 0262417
und noch einer
FG.Nr. 0261322
Erstzulassung: 24.05.1965
Viele Gruesse
Leo
Meiner ist laut Typenschild Bj. 1965
Erstzulassung: 28.05.1966
FG.Nr. 0262417
und noch einer
FG.Nr. 0261322
Erstzulassung: 24.05.1965
Viele Gruesse
Leo
Zuletzt geändert von LeierLeo am 11.08.2016, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
-
Klaus Drobig
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- Wohnort: 53359 Rheinbach
Re: Baujahresbestimmung 103A2
Mein A2 hat die Fg Nr 228744 und ist im April 1962 zugelassen worden.
Wenn ich mir die bisher angegebenen Daten so ansehe war meiner wohl ein Ladenhüter.
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Wenn ich mir die bisher angegebenen Daten so ansehe war meiner wohl ein Ladenhüter.
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Schöne Grüße aus Rheinbach
Klaus Drobig
Klaus Drobig
Baujahr eines Rollers bestimmen.
Ich habe einen Rahmen mit der Nummer 152866 und Reste eines Rollers gekauft. Papiere und Typenschild fehlen. Laut Nummer müsste das ein 103A0 sein. Die Nummern gehen ja laut Aufstellung von 140001 bis 170000. Wie bekomme ich das Baujahr festgestellt und wie bekomme ich neue Papiere. Ich möchte nicht anfangen mit dem Aufbau bevor ich Papiere habe.
Vielleicht weis von euch einer Rat
Gruß Burkhard
Vielleicht weis von euch einer Rat
Gruß Burkhard
- heinkel-bernd
- Beiträge: 3409
- Registriert: 13.01.2011, 21:07
- Wohnort: Nähe Bayreuth
Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.
Servus Burkhard,
Der älteste Brief in meiner kleinen Sammlung hat leider schon die Rahmennummer 151237 und ist auch schon ein
"Ersatz-Brief"
So viel ich weiß, werden diese Ersatzbriefe immer auf den 01.07. des entsprechenden Baujahres datiert.
Sicher ist jedenfalls, dass Dein 103 A-0 mit dieser frühen Rahmennummer 1956 gebaut wurde.
Auskünfte zur Erlangung der Ersatzpapiere geben der TÜV und die Zulassungsstelle.
Die Kopie eines Originalbriefes für die Ausstellung des Ersatzbriefes kann ich Dir als PDF zumailen, wenn Du mir per P.N.
Deine E-mail-Adresse mtteilst
Ansonsten,
Und wenn der Roller schon 10-Zoll Räder (4.00-10) besitzt, kannst Du Dir sicher seinderbeweis hat geschrieben: Laut Nummer müsste das ein 103A0 sein. Die Nummern gehen ja laut Aufstellung von 140001 bis 170000.
Der älteste Brief in meiner kleinen Sammlung hat leider schon die Rahmennummer 151237 und ist auch schon ein
"Ersatz-Brief"
So viel ich weiß, werden diese Ersatzbriefe immer auf den 01.07. des entsprechenden Baujahres datiert.
Sicher ist jedenfalls, dass Dein 103 A-0 mit dieser frühen Rahmennummer 1956 gebaut wurde.
Auskünfte zur Erlangung der Ersatzpapiere geben der TÜV und die Zulassungsstelle.
Die Kopie eines Originalbriefes für die Ausstellung des Ersatzbriefes kann ich Dir als PDF zumailen, wenn Du mir per P.N.
Deine E-mail-Adresse mtteilst
Ansonsten,
Zuletzt geändert von heinkel-bernd am 12.12.2016, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
BERND aus Bayreuth
Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.
Danke für die Antwort. 1956 hatte ich auch schon getippt. Eine Briefkopie habe ich gerade von einem anderen Heinkel Kolegen aus dem Forum bekommen. Aber Danke für das Angebot.
Gruß Burkhard
Gruß Burkhard
Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.
Hi,
bitte hier mal berichten, wie das Beschaffen eines Ersatzbriefes gelaufen ist. Man hört von diversen Problemen, wegen neuerer Bestimmungen.
Gruß
Hans
bitte hier mal berichten, wie das Beschaffen eines Ersatzbriefes gelaufen ist. Man hört von diversen Problemen, wegen neuerer Bestimmungen.
Gruß
Hans
-
Gundolf 5530
- Beiträge: 630
- Registriert: 15.12.2005, 17:00
- Wohnort: Rodenbek bei Kiel
Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.
Moin Moin
Alle Jahre wieder.....
Eben beim KBA reingeguckt...
FRAGE : Benötige ich für die Fahrzeugzulassung noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung?
ANTWORT : Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfiel die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR.
FRAGE: Ich habe einen Oldtimer aufgefunden (z. B. „Scheunenfund“), wieder aufbereitet und möchte das Fahrzeug nun wieder zum Straßenverkehr zulassen. Allerdings fehlen die Fahrzeugdokumente. Was kann ich tun?
ANTWORT:Für zulassungsrechtliche Belange (unter anderem auch Ausfertigung neuer Fahrzeugdokumente) ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht zuständig. Diese Aufgabe obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den örtlichen Zulassungsbehörden. Die Zulassungsbehörden sind in der Regel online mit dem KBA verbunden und können alle Daten prüfen, die für die Zulassung von Fahrzeugen erforderlich sind. Wenden Sie sich bitte an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.
Gruß Gundolf
Alle Jahre wieder.....
Eben beim KBA reingeguckt...
FRAGE : Benötige ich für die Fahrzeugzulassung noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung?
ANTWORT : Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfiel die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR.
FRAGE: Ich habe einen Oldtimer aufgefunden (z. B. „Scheunenfund“), wieder aufbereitet und möchte das Fahrzeug nun wieder zum Straßenverkehr zulassen. Allerdings fehlen die Fahrzeugdokumente. Was kann ich tun?
ANTWORT:Für zulassungsrechtliche Belange (unter anderem auch Ausfertigung neuer Fahrzeugdokumente) ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht zuständig. Diese Aufgabe obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den örtlichen Zulassungsbehörden. Die Zulassungsbehörden sind in der Regel online mit dem KBA verbunden und können alle Daten prüfen, die für die Zulassung von Fahrzeugen erforderlich sind. Wenden Sie sich bitte an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.
Gruß Gundolf
- heinkel-bernd
- Beiträge: 3409
- Registriert: 13.01.2011, 21:07
- Wohnort: Nähe Bayreuth
Re: Baujahr nach Rahmennummer bestimmen.
Servus Gundolf,
Danke für Deine Recherche und für die interessante Info
Danke für Deine Recherche und für die interessante Info
Viele heinkelige Grüße
BERND aus Bayreuth
BERND aus Bayreuth