Gute Morgen,
ich habe eine Tourist 103 A-2 gekauft, die in einem Museum stand, daher schon mind 25Jahre abgemeldet war.
Fahrzeug Schein verloren, aber laut Polizei ist die Fahrgestellnummer „nicht auffällig“.
Leider bekomme ich auch mit dem alten Böblinger Nummernschild keine Zuordnung zu den Daten im Landratsamt.
Daher benötige ich eine Soderabnahme.
Wie gehe ich dann vor, gibt es eine Heinkel Datenbank, bei der über Fahrgestellnummer die Daten wieder abrufbar sind?
Kann ich von absoluten Baugleichheiten in bestimmten Jahrgängen bzw. Fahrgestellnummern ausgehen?
Laut TÜV ist vor allem auch die Lautstärke Eintragung dann wichtig.
Vielen Dank für Anregungen und Tipps
Björn Scherbaum
Erneute Zulassung
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Rollerchris
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Re: Erneute Zulassung
Hallo Björn Scherbaum
In der Regel kann der TÜV auf eine Datenbank zugreifen in der die Technischen Daten nach Fahzeugtyp hinterlegt sind. Da es noch viele Heinkel Tourist gibt, sollte das kein Problem sein. Die Technischen Daten vom 103 A 2 sind alle gleich Wenn das nicht klappt, kann ich dir gerne eine Briefkopie senden. Mit dem Kennzeichen musst du mit dem Straßenverkehrsamt verhandeln oder fragen ob das Kennzeichen noch frei ist.
Mit freundlichen Rollergrüssen
Rollerchris
In der Regel kann der TÜV auf eine Datenbank zugreifen in der die Technischen Daten nach Fahzeugtyp hinterlegt sind. Da es noch viele Heinkel Tourist gibt, sollte das kein Problem sein. Die Technischen Daten vom 103 A 2 sind alle gleich Wenn das nicht klappt, kann ich dir gerne eine Briefkopie senden. Mit dem Kennzeichen musst du mit dem Straßenverkehrsamt verhandeln oder fragen ob das Kennzeichen noch frei ist.
Mit freundlichen Rollergrüssen
Rollerchris
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Björn Scherbaum
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- Registriert: 19.06.2026, 11:21
Re: Erneute Zulassung
Hallo Rollerchris,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Mit dem TÜV bin ich bereits in Kontakt und habe dort mehr Info bekommen, als von LRA.
Hier sind viele Daten hinterlegt, aber die Frage kam in der Tat auf, ob alle gleich sind, wie Du gesagt hast, oder ob es Baujahr spezifische Themen zu beachten gilt. Einen exemplarischen Fahrzeugschein habe ich bereits, aber vielleicht steht in Deinem Brief noch mehr drin? Vor allem der dB Wert sollte irgendwo vermerkt sein, damit man es nicht testen muss.
Mit dem LRA muss ich parallel klären, was sie für eine „Wiederanmeldung“ brauchen, damit sie mir keine Neuanmeldungen nach Sondergutachten fordern.
Vielen Dank, wenn hier jemand noch was an Rat dazu geben kann.
Gruß Björn
Vielen Dank für Deine Antwort.
Mit dem TÜV bin ich bereits in Kontakt und habe dort mehr Info bekommen, als von LRA.
Hier sind viele Daten hinterlegt, aber die Frage kam in der Tat auf, ob alle gleich sind, wie Du gesagt hast, oder ob es Baujahr spezifische Themen zu beachten gilt. Einen exemplarischen Fahrzeugschein habe ich bereits, aber vielleicht steht in Deinem Brief noch mehr drin? Vor allem der dB Wert sollte irgendwo vermerkt sein, damit man es nicht testen muss.
Mit dem LRA muss ich parallel klären, was sie für eine „Wiederanmeldung“ brauchen, damit sie mir keine Neuanmeldungen nach Sondergutachten fordern.
Vielen Dank, wenn hier jemand noch was an Rat dazu geben kann.
Gruß Björn