Das "Ding" wird hoffentlich bald zu einem Heinkel A2, zu meinem Heinkel....
die Fakten: Baujahr 1964, abgemeldet 1986, gekauft 04. 2025.
Auseinander und wieder zusammengebaut: erledigt. Spass hat es gemacht, aber auch viel Frustation und immer wieder neue Baustellen.
Nachdem nun fast alles an dem "Ding" neu ist (bis auf Motor, Gabel, Dämpfer und Blech) soll er diesen Monat wieder auf die Straße, also Kurzzeitkennzeichen holen, TÜV, Anmeldung.
Nun die Frage: Braucht er ein Vollgutachten oder ein Kurzgutachten oder überhaupt ein Gutachten? Wie habt ihr das? H-Kennzeichen kann ich drauf verzichten. und endscheiden die Inschenöööre das selbst was sie berechnen? Was ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe ist ein "normaler TÜV" nach mehr als 7 Jahren Stillstand wohl nicht möglich.
Gruß Günni