und hier fällt mir spontan unser Forenmitglied "phenomeno" ein
Wenn jemand anders eine zuverlässige Aussage dazu treffen kann, ist das selbstverständlich auch erwünscht
Ich schreibe das hier im Forum, da vielleicht der eine oder andere Leser schon mit der gleichen
Situation konfrontiert wurde (oder noch wird).
Mein Freund war kürzlich mit seinem 103 A-1 (Bj.1959) beim TÜV zur HU.
Der Prüfer war (wie zu erwarten) mit dem Zustand des Fahrzeugs zufrieden und erteilte die
Betriebserlaubnis für weitere zwei Jahre
Während der Untersuchung kritiserte er aber die einzelne Rückholfeder am Gussständer
und machte meinen Freund darauf aufmerksam, dass ein Ständer immer mit einer Doppelfeder
ausgestattet sein muss
Meinem Prüfingeneur (GTÜ), der eigentlich jede Kleinigkeit bemängelt, hat während der 9 HUs,
die er an meinem Tourist (dazu auch noch einigen Kundenroller) durchgeführt hat, diese einzelne
Feder am Hauptständer noch nie gestört
Die Anbringung einer zweiten Feder wäre auch nur mit einem sehr hohen Aufwand verbunden
Wie sind denn die Richtlinien für die Prüfstelle, diese Feder betreffend ? (Bestandschutz o.ä.)
Vielen Dank schon mal im voraus und