Brauche ich Betriebserlaubnis für Royal Beiwagen / Seitenwagen?

Antworten
Benutzeravatar
Hans
Beiträge: 602
Registriert: 14.12.2005, 22:05
Wohnort: Rheine Mesum

Brauche ich Betriebserlaubnis für Royal Beiwagen / Seitenwagen?

Beitrag von Hans »

Hallo,
ich hatte bisher einen Tourist A2 mit Beiwagen / Seitenwagen angemeldet. Der Beiwagen / Seitenwagen ist im KFZ-Schein eingetragen. Jetzt will ich den Beiwagen / Seitenwagen an einem Tourist A0 fahren. Der A0 ist neu aufgebaut und von Bj.'57. Ich brauche dafür eine Vollabname beim TÜV, bei der der Beiwagen / Seitenwagen als "wahlweise mit ... " eingetragen werden soll. Bei der telefonischen Terminvereinbarung sprach der TÜV-Ingenieur von " allgemeine Betriebserlaubnis mitbringen". Für den Beiwagen / Seitenwagen habe ich aber überhaupt nix an Papieren - außer der Eintragung im Schein des bisher gefahrenen Rollergespanns.

Meine Fragen an euch:
Gab es in den 50ern diese Betriebserlaubnisse für Beiwägen / Seitenwägen? Wenn ja, wer könnte mir eine Kopie einer Betriebserlaubnis für einen Royal Seitenwagen / Beiwagen, Typ RSG zur Verfügung stellen?

Typenschild ist am Beiwagen / Seitenwagen vorhanden und eine Rahmennummer existiert auch. Der RSG ist von Bj. '55.

freundliche Grüße
Hans
Rollerchris
Beiträge: 207
Registriert: 08.02.2007, 20:52
Wohnort: Bielefeld

Re: Brauche ich Betriebserlaubnis für Royal Beiwagen / Seitenwagen?

Beitrag von Rollerchris »

Hallo Hans
Ich habe noch nie von einer Betriebserlaubnis für einen Beiwagen gehört. Du hast doch den Royal schon an einen Roller laufen. Wenn dann gibt es eine ABE die beim KBA vorliegt. Da darf sich ruhig der TÜV Prüfer(Beamte) drum kümmern. Kannst ja vorsichtshalber die Papiere vom anderen Roller mitnehmen.

Mit bestem Rollergruß

Rollerchris
Antworten