Reifen für 103 A1/A2

Fahrwerk-Rahmen-Karosserie-Räder-Bremsen
Antworten
derbeweis
Beiträge: 97
Registriert: 03.01.2009, 15:26
Wohnort: 35764 SINN

Reifen für 103 A1/A2

Beitrag von derbeweis »

Da dies mein erster Beitrag im Forum ist möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Burkhard Weis Mitglied Nr.645. Ich habe schon seit den 80zigern einige Roller zu Hause stehen und hatte einen restauriert und einige Jahre gefahren -dann leider verkauft. Vor ca. 3 Jahren habe ich alle Reste zusammengetragen um alles zu verkaufen. Habe mich dann aber endschieden (Auch nachdem ich das Treffen 2011 noch mit dem Motorrad besucht habe) alle Roller zu restaurieren. Nach Zukauf einiger Teile vom Club und auch von Gundolf und anderen Clubmitgliedern bin ich jetzt im Besitz von 4 Rollern die so langsam wieder auf die Strasse wollen.
Da es jetzt so langsam bei meinen Rollern ins Stadium des Reifen kaufens geht habe ich mir mal die div. Berichte hier im Forum zum Tema Reifen angeschaut. Da ist immer die Rede von der Größe 120/90-10 anstatt der Orginalgröße 4.00-10. Jetzt meine Frage: Beim nachschauen der Reifendurchmesser und des Abrollumfangs habe ich festgestellt das die Größe 110/90-10 doch viel besser passen würde.
Zum Beispiel Heidenau 110/90 - 10 66J TL . Vielleicht weis hier jemand besser bescheid.

120/90-10 47 cm--142,9cm
110/90-10 45,2cm--137,4cm
4.00-10 45,8cm--137,4cm
je nach Umrechner gibt es Differenzen beim Abrollumfang.

Gruß Burkhard.
WolfgangBoettcher
Beiträge: 4
Registriert: 21.02.2013, 09:29
Wohnort: Detmold

Re: Reifen für 103 A1/A2

Beitrag von WolfgangBoettcher »

Hallo,
eine befriedigende Antwort kann ich Dir leider nicht geben. Man sieht allerdings auf den Treffen hauptsächlich die Größe 120/90-10 47.
Sieht ungewöhnlich aus, hat aber vielleicht kleine fahr- sicherheitstechnische Vorteile.

Ich selber habe mir gerade "erstmals" zwei Heidenau K59 gekauft und bin gespannt auf das Fahrverhalten. Ich suche meinerseits noch nach Antworten, ob man den Reifen eintragen lassen muß (muß man natürlich eigentlich) oder ob das Freigabedokument dem TÜV reicht.

Gruß, Wolfgang
Antworten